"Wir ändern das Baugesetzbuch, damit mehr Tierwohl möglich ist"
Der Bundesminister des Inneren, für Bau und Heimat, Horst Seehofer, und die Bundesministerin für Ernährung und Landwirtschaft, Julia Klöckner, haben sich auf eine Änderung des Baugesetzbuches verständigt.
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Der entsprechende Gesetzesentwurf sieht vor, dass für eine Erweiterung von Ställen, die der Verbesserung des Tierwohls dienen, eine Vorlage eines Bebauungs- beziehungsweise Vorhaben- und Erschließungsplan nicht mehr erforderlich ist. Voraussetzung ist, dass der Tierbestand nicht erweitert wird.
Um höhere Tierwohlstandards, die vom Verbraucher gefordert sind, umsetzen zu können, müssen viele Betriebe ihre Ställe um oder neu bauen. Dem stehe aber häufig das Bau- und Planungsrecht im Weg. Bestehende Stallanlagen verlieren beim Umbau den baurechtlichen Bestandsschutz. Wer aber mehr Platz für den bestehenden Tierbestand schaffen will, dürfe nicht ausgebremst werden, so die beiden Bundesminister. Deshalb müsse klar sein, dass es dafür eine Baugenehmigung gibt, und die Anlage nicht den Bestandsschutz verliert.
"Mehr Tierwohl darf nicht an bürokratischen Hürden scheitern. Verbesserungen müssen erleichtert werden. Deshalb werden wir bestehende Vorschriften im Baugesetzbuch ändern. Wir müssen die Zielkonflikte zwischen Bau-, Umweltgesetzen und mehr Tierwohl lösen und den Bauernfamilien Planungssicherheit geben", betont Bundesagrarministerin Klöckner.
Stallumbauten, die für mehr Platz und bessere Bedingungen sorgten, sollen für die Landwirte künftig ohne großen Aufwand umsetzbar sein. Wer investiere und Geld in die Hand nehme, solle unterstützt werden. Dazu gehöre auch, dass die Umbauten finanziell gefördert werden. Die Kosten für mehr Tierwohl könne nicht allein eine Bauernfamilie stemmen. Bessere Bedingungen für die Nutztiere müssten der Gesamtgesellschaft etwas wert sein, machte Klöckner deutlich.
"Ein Teil der bestehenden Tierhaltungsanlagen im Außenbereich kann aufgrund der geltenden Rechtslage nicht ohne einen zeitaufwendigen Bebauungsplan oder einen Vorhaben- und Erschließungsplan modernisiert werden. Dies führt dazu, dass Verbesserungen dieser Anlagen, die dem Tierwohl dienen, unterbleiben, obwohl die Betreiber sie gern vornehmen würden", erläuterte Bundesinnenminister Horst Seehofer auf der Pressekonferenz.
Daher werde sein Ministerium zeitnah einen Gesetzentwurf zur Änderung des Baugesetzbuches vorlegen, um Änderungen bestehender Tierhaltungsanlagen im Außenbereich, die dem Tierwohl dienen, zu privilegieren, wenn die Änderungen nicht zu einer Vergrößerung des Tierbestandes führten. Das entspreche einem Auftrag aus dem Koalitionsvertrag.
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