Bundesrat stimmt Einführung zu
Die Bundesländer haben ihren Widerstand gegen das vom Bundeslandwirtschaftsministerium verfolgte Konzept eines freiwilligen Tierwohllabels aufgegeben. Die Länderkammer trägt das Label nun mit. Die vom Agrarausschuss verfasste Stellungnahme zum Entwurf der Bundesregierung für ein Tierwohlkennzeichengesetz und die kritischen Empfehlungen fanden hingegen kaum eine Mehrheit.
- Veröffentlicht am

Der Bundesrat debattierte am 8. November über den Entwurf eines Gesetzes zur Einführung und Verwendung eines Tierwohlkennzeichens (Tierwohlkenn-zeichengesetz - TierWKG). Mit dem Entwurf soll ein einheitliches, staatliches Tierwohllabel zur Kennzeichnung von Lebensmitteln tierischer Herkunft eingeführt werden. Bereits im September hatte das Bundekabinett den Entwurf für das Tierwohlkennzeichnungsgesetz im Rahmen des Agrarpakets verabschiedet.
Nun wurde die Einführung des freiwilligen Labels von den Ländern mitgetragen und durch den Bundesrat beschlossen. Lediglich eine Änderung im Gesetzestext, die einen reibungslosen Datenaustausch zwischen den Kontrollstellen, die die Einhaltung der Anforderungen überwachen, und den zuständigen Landesbehörden gewährleisten soll, wurde angenommen.
Agrarausschuss weiterhin kritisch
Der Agrarausschuss hatte sich negativ zu den Labelplänen der Bundesregierung geäußert. Seiner Auffassung nach ist ein freiwilliges Label weder geeignet, eine hohe Marktdurchdringung zu erzielen, noch Märkte außerhalb des Lebensmitteleinzelhandels zu erreichen. Diese Einschätzung fand jedoch ebenso wenig die Zustimmung im Plenum wie die Forderung nach einer verpflichtenden Vollkennzeichnung unter Einbeziehung von Herkunft, Haltungsform und Tierwohlkriterien.
Zu diesem Artikel liegen noch keine Kommentare vor.
Artikel kommentierenSchreiben Sie den ersten Kommentar.