Tierfreundliche Ställe dürfen nicht am Baurecht scheitern
„Wie werden Nutztiere heute gehalten? Diese Frage stellen sich immer mehr Verbraucher. Deshalb ist es für die Landesregierung ein zentrales Thema, wie die Nutztierhaltung weiter verbessert und nach modernen Standards ermöglicht werden kann. Die Tierhalter brauchen aber Unterstützung bei der Umstellung von Nutztierhaltungen auf noch tierfreundlichere Verfahren. Zusätzliche Auflagen und Bürokratie dürfen gesellschaftlich erwünschte Verbesserungen bei der Tierhaltung dabei nicht behindern“, sagte Agrarminister Peter Hauk am Donnerstag (14. November) in Stuttgart im Nachgang zur 80. Sitzung des Landesbeirates für Tierschutz.
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Der Landesbeirat für Tierschutz hat in den letzten beiden Sitzungen mit den Auswirkungen der aktuellen Novelle der sogenannten TA Luft (Technischen Anleitung zur Reinhaltung der Luft) auf die tiergerechte Ausgestaltung von Nutztierhaltungen befasst. Der Tierschutzbeirat unterstützt die Position der Agrarministerkonferenz vom September 2019. Insbesondere müsse vermieden werden, dass aufgrund einiger in der Novelle der TA Luft vorgesehener Änderungen der Schutzanforderungen die Weiterentwicklung der Tierhaltung in Richtung eines Mehr an Tierwohl behindert werde.
Insbesondere bei kleineren Nutztierhaltungen, so der Landesbeirat, müsse die Einrichtung tiergerechter Haltungsverfahren mit Außenklima und Auslauf ohne zusätzliche Behinderungen und Auflagen zur Luftreinhaltung weiterhin möglich sein.
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