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Landwirtschaftsministerium

Volksbegehren ist vom Tisch

Landwirtschaftsminister Peter Hauk dankt den landwirtschaftlichen Verbänden für die intensive und konstruktive Mitarbeit beim Eckpunktepapier. Er sagt klar: "Ihre Vorschläge haben dazu beigetragen, dass wir am Ende eine Lösung finden konnten, die die Zukunft unserer Landwirtschaft im Land möglich macht“.
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„Unser wichtigstes Ziel war es, das Volksbegehren zu verhindern. Dieses hätte z. B. zur Folge gehabt, dass auf 50 Prozent der Landesfläche, insbesondere in Schutzge-bieten, das Ausbringen von jeglichen Pflanzenschutzmitteln verboten worden wäre. Mit dem Ziel der Verringerung der Pflanzenschutzmittelmenge, auch in Haus- und Kleingärten, im öffentlichen Grün sowie im Verkehrsbereich, und nicht nur in der Landwirtschaft alleine, haben wir einen großen Erfolg erreicht. Auch die massive Einschränkung der Landwirtschaft in den Schutzgebieten ist vom Tisch, hier soll in Zukunft nach den Standards des Landes zum Integrierten Pflanzenschutz gearbeitet werden. Es wird ein Verbot der chemisch-synthetischen Pflanzenschutzmittel in Naturschutzgebieten ge-ben, aber hier werden Ausnahmen möglich sein, vor allem Betriebe, die existentiell betroffen wären“, betonte der Minister.

Auch der Vorschlag des LBV, dass klare Evaluierungstermine erfolgen müssen, bei dem die gesteckten Ziele überprüft und ggf. nachbessert und neu fokussierte werden, wurde aufgenommen und sei ein großer Erfolg.

„Ich kann die Skepsis der Bauernverbände ob des Ziels, chemisch-synthetische Pflanzenschutzmittel bis 2030 um 40-50 Prozent reduzieren zu wollen, nachvollziehen. Da es sich um ein Ziel der Landesregierung handelt, wird es Landesaufgabe sein, Lösungen anzubieten und Angebote zu machen, wie das erreicht wird. Kein Einzelbetrieb ist von den Auflagen betroffen, kein Betrieb muss die 40-50 Prozent umsetzen. Es geht um ein Gesamtziel. Hier sind Beratung, Förderung, Forschung und Innovation von spezieller Bedeutung. Besonders wichtig ist mir dabei, dass nicht nur die Landwirtschaft ihren Teil zu mehr Artenschutz beitragen soll, sondern die gesamte Gesellschaft. Deshalb werden auch diese geplanten Maßnahmen in die Reduktionsbilanz einbezogen werden“, betonte Hauk.

Jetzt stehe der Dialog im Fokus, deshalb werde der Minister im neuen Jahr zu zahlreichen Terminen im Land unterwegs sein, um das weitere Vorgehen gemeinsam mit der Landwirtschaft zu besprechen.Drei dieser Termine werden auf Einladung der Landesanstalten und des Kompetenz-zentrums Obstbau Bodensee (KOB) stattfinden:

  • 22. Januar, Lehr- und Versuchsanstalt für Obst- und Weinbau (WBI)Freiburg, Römerhalle, Riegel am Kaiserstuhl, 18.00 Uhr
  • 27. Januar, Lehr- und Versuchsanstalt für Obst- und Weinbau (WBI) Weinsberg, 18.00 Uhr
  • 30. Januar, Kompetenzzentrum Obstbau Bodensee (KOB), Rotach-Halle, Ailin-gen, 19.00 Uhr

 

Die zentralen Eckpunkte:

Reduktion der chemisch-synthetischen Pflanzenschutzmittel um 40 bis 50 Prozent bis 2030.

Für einen effektiven Schutz der Biologischen Vielfalt verpflichtet sich das Land, bis zum Jahr 2030 eine landesweite Reduktion des Einsatzes chemisch-synthetischer Pflanzenschutzmittel um 40 bis 50 Prozent in der Menge zu erreichen. Das Land wird die dazu notwendigen Rahmenbedingungen entsprechend ausgestalten. Dabei setzt das Land nicht auf einzelbetriebliche Verpflichtungen, Vorgaben oder Obergrenzen zu einzelnen Wirkstoffen. Vielmehr werden gezielt Anreize gesetzt, die Anschaffung neuer Technik massiv gefördert und die Förderung des freiwilligen Verzichts auf Pflanzenschutzmittel (PSM) stark ausgebaut. Die Einsparungen der PSM-Menge sollen dabei insbesondere durch folgende Handlungsoptionen erreicht werden:

  • technische Weiterentwicklung
  • Steigerung des Anteils ökologisch wirtschaftender Betriebe
  • Ausbau des integrierten Pflanzenbaus (IP)
  • verstärkte Nutzung resistenter Sorten
  • Verbot von PSM im Privatbereich
  • Reduktion im Bereich des Verkehrs (insbesondere Schiene)
  • Ausbau der Förderung zum PSM-Verzicht und verstärkte Nutzung des Förderprogramms für Agrarumwelt, Klima und Tierschutz (FAKT) sowie der Landschaftspflegerichtlinie (LPR) durch die landwirtschaftlichen Betriebe
  • optimierter Einsatz von PSM durch Ausbau der Beratung
  • Verbot von PSM in Naturschutzgebieten (NSG)

Ob das Ziel erreicht wird, wird durch Evaluierung und ein Netz an freiwilligen Betrieben gemessen.

Ausbau des Anteils der ökologischen Landwirtschaft auf 30-40 Prozent bis zum Jahr 2030

Das Land wird die Rahmenbedingungen gestalten und Anreize bieten, damit genügend Betriebe bis 2030 freiwillig umstellen. Soweit das Ziel nicht erreicht wird, müssen diese Rahmenbedingungen verbessert werden. Maßgeblich für den Erfolg wird der massive Ausbau der Vermarktung und der Verbraucheraufklärung sein. Nur so lässt sich die Bereitschaft der Verbraucher steigern, einen fairen Preis für regional und biologisch erzeugte Produkte zu zahlen.

Die Verpachtung der landeseigenen Flächen im Streubesitz erfolgt nicht ausschließlich an ökologisch wirtschaftende Betriebe. Zur Förderung der biologischen Vielfalt wird es künftig aber möglich sein, auf den Flächen beispielweise bestimmte FAKT- oder LPR- Maßnahmen umzusetzen. So können auch konventionelle Betriebe die Flächen weiterhin bewirtschaften und gleichzeitig zum Erhalt der biologischen Vielfalt beitragen. Es ist auch vorgesehen, dass arrondierte Flächen durch die Regelung nicht zerstückelt werden.

Umsetzung des Verbots von Pflanzenschutzmitteln in ausgewiesenen Naturschutzgebieten

Die Pflanzen und Tiere haben in Naturschutzgebieten künftig Vorrang. Es gilt ein Verbot für alle PSM ab dem 1. Januar 2022. Für Härtefälle (insbesondere Existenzgefährdung), bei Kalamitäten (massiver überregionaler Schädlingsbefall), zum Schutz der Gesundheit (Stechmückenbekämpfung, Eichenprozessionsspinner) und zur Erhaltung der Schutzgebiete (zur Bekämpfung invasiver Arten oder bei prägenden Nutzungsarten, insbesondere zum Schutz der auf die besondere Nutzung angewiesenen spezifischen Tier- und Pflanzengesellschaften) wurden Ausnahmemöglichkeiten geschaffen.

Aufbau eines landesweiten Biotopverbunds auf 15 Prozent der Landesfläche bis 2030

Die Kommunen spielen beim Ausbau des Biotopverbundes die zentrale Rolle. Der Aufbau und die Planung werden gefördert. So wird landesweit ein Netz von Lebensräumen entstehen, die miteinander verbunden sind und den Austausch von Tieren und Pflanzen untereinander ermöglichen. Hierdurch haben die unterschiedlichen Populationen die Chance, sich wieder auszubreiten und auch, sich an geänderte Lebensbedingungen durch den Klimawandel anzupassen. Ausgleichsmaßnahmen der Kommunen, aber auch freiwillige Maßnahmen der Landnutzer gegen Förderung über FAKT oder LPR können so optimal aufeinander abgestimmt werden. Dadurch können Aufwertungen künftig gezielt dort stattfinden, wo sie die größte Wirkung entfalten. Die freiwillige Umsetzung des Biotopverbundes durch die Landwirtschaft kann als Refugialfläche angerechnet werden.

Schaffung von Refugialflächen – 10 Prozent im Offenland

Tiere und Pflanzen brauchen dauerhafte Rückzugs- und Lebensräume auch im Offen-land, damit sich die verbliebenen Bestände erholen können. Dazu sollen auf 10 Prozent der offenen Landesfläche sogenannte Refugialflächen für jede Landnutzungsart geschaffen werden. Diese sollen von den landwirtschaftlichen Betrieben auf freiwilliger Basis gegen einen finanziellen Ausgleich erbracht werden. Es wird somit kein Betrieb gezwungen, Refugialflächen auszuweisen. Allerdings hat sich das Land zum Ziel gesetzt, dass in jedem Betrieb fünf Prozent der Fläche biodiversitätssteigernde Maßnahmen umgesetzt werden. Hierzu wird das Land die Refugialflächen so attraktiv gestalten, dass die Betriebe auch aus betriebswirtschaftlicher Sicht ein Interesse an der Umset-zung haben. Was genau als Refugialflächen anerkannt wird, soll durch eine Verwaltungsvorschrift festgelegt werden. Ziel ist, dass vorrangig mehrjährige Maßnahmen dominieren, da diese nachweislich besonders biodiversitätsfördernd wirken. Im Rahmen der Förderung sind hierfür zusätzliche Maßnahmen je Landnutzungsart zu gestalten.

Ausgleichskataster

Es soll ein landesweit öffentlich zugängliches, zentrales Kataster für sämtliche Ausgleichsmaßnahmen geschaffen werden. Dies schafft Transparenz und Klarheit über die künftigen Ausgleichsmaßnahmen mit Flächenbezug.

Erhalt von Streuobstbeständen

Mit der Regelung wird die Voraussetzung für eine bessere Unterstützung und damit den Erhalt der Streuobstbestände geschaffen. Daher sollen Bestände ab einer Größe von 1.500 Quadratmetern unter diese Regelung fallen. Für den langfristigen Erhalt der Streuobstbestände ist eine sachgerechte Pflege durch die Besitzer unverzichtbar. Die Regelungen sind daher so ausgestaltet, dass sie die ordnungsgemäße Bewirtschaftung nicht beeinträchtigen. Einzelbäume können wie bisher gefällt und oder nachge-pflanzt werden, ohne dass es einer Genehmigung bedarf. Mit dem Ausbau der Streu-obstkonzeption und der Erweiterung der Fördermöglichkeiten sollen auch Nicht-Landwirte künftig unter bestimmten Voraussetzungen eine Förderung für die Pflege erhalten. Die Umwandlung von Streuobstbeständen soll auch künftig möglich sein, wenn die Gründe für die Umwandlung so gewichtig sind, dass der Erhalt hier hinter zurückstehen muss. In diesen Fällen erfolgt aber ein Ausgleich vorrangig durch die Anlage eines neuen Streuobstbestandes. So wird sichergestellt, dass die flächenhafte Inanspruchnahme reduziert wird, die Pflege von Bäumen und des Unterwuchses verbessert wird und die für Baden-Württemberg so prägende Nutzungsform auch künftig erhalten bleibt.Die

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