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Gemeinsame Agrarpolitik nach 2027

33 Milliarden Euro für Deutschland

Deutschland soll 33,1 Mrd. Euro aus dem Budget der GAP nach 2027 bekommen. Die Bundesrepublik liegt damit auf Platz drei unter den Mitgliedstaaten. In der Summe sollen die EU-Länder von 2028 bis 2034 rund 293,7 Mrd. Euro für die Umsetzung der Agrarpolitik erhalten.

von age erschienen am 22.09.2025
Das Agrarmindestbudget soll im nächsten Mehrjährigen Finanzrahmen (MFR) bei rund 300 Millionen Euro liegen. © sasirin pamai/Shutterstock.com
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Deutschland soll für die Gemeinsame Agrarpolitik (GAP) in der Förderperiode nach 2027 rund 33,1 Mrd. Euro aus dem Mindestbudget erhalten. Wie Beamte der EU-Kommission bei einem Hintergrundgespräch mit Journalisten erklärten, basiert die Zuteilung auf den Zahlungen die für 2027, dem letzten Jahr der aktuellen GAP, eingeplant sind. Die Angleichung der Direktbeihilfen zwischen den Mitgliedstaaten wird dann bereits weiter vorangeschritten sein. Das bedeutet: Mitgliedstaaten wie Deutschland oder Frankreich müssen zusätzliche Kürzungen zugunsten vor allem östlicher Mitgliedstaaten hinnehmen. Frankreich wird als größtes Flächenland als Empfänger von GAP-Geldern auf Platz eins der Mitgliedstaaten bleiben und soll dem Kommissionsvorschlag zufolge 50,9 Mrd. Euro erhalten. Es folgt Spanien mit 37,2 Mrd. Euro noch vor Deutschland. Auf den Plätzen vier und fünf folgen die Flächenländer Italien und Polen mit 31 Mrd. Euro beziehungsweise 24,6 Mrd. Euro.

Krisenmittel werden verdoppelt

Insgesamt soll über alle 27 Mitgliedstaaten ein Mindestbudget von 293,7 Mrd. Euro für den siebenjährigen Zeitraum ausgezahlt werden. Zusätzlich sollen für die Krisenbewältigung auf den Agrarmärkten 6,3 Mrd. Euro im Rahmen des Mindestbudgets für die GAP aus dem Fonds für nationale und regionale Partnerschaft (NRP) bereitgestellt werden. Der bisher als Agrarreserve betitelte Posten soll mit der anstehenden Reform in „gemeinschaftliches Sicherheitsnetz – unity safety net“ umbenannt werden. Bisher liegt das Budget der Agrarreserve bei 450 Mio. Euro jährlich. Künftig wären es pro Jahr 900 Mio. Euro. Sollten Rat und EU-Parlament die Pläne absegnen, würden sich die Krisenmittel also verdoppeln.

Das Agrarmindestbudget würde damit im nächsten Mehrjährigen Finanzrahmen (MFR) bei rund 300 Mio. Euro liegen. Die EU-Kommission räumt ein, dass dies einer Kürzung von rund 20% gegenüber dem aktuellen Budget gleichkäme. Allerdings unterstreichen die Beamten, dass dies nur das „absolute Minimum“ wäre. Schließlich hätten die Mitgliedstaaten die Möglichkeit, den Landwirten weitere Fördermaßnahmen über den NRP-Fonds anzubieten. Diese dürften allerdings nur in Ausnahmefällen Einkommensunterstützung beinhalten, sagen zumindest die Kommissionsbeamten.

Der neu zu schaffende NRP-Fonds soll im Rahmen des MFR insgesamt 865 Mrd. Euro enthalten. Den Kommissionsbeamten zufolge sollen in der Summe davon 453 Mrd. Euro nicht zweckgebunden sein. Ein Teil davon könnte je nach Priorität des jeweiligen Mitgliedstaats also für die Landwirtschaft bereitgestellt werden. Vor allem sektorale Programme könnten aufgestockt werden. Als Beispiele werden die Schulprogramme, Wissensaustausch, LEADER und das Gemeinschaftsprogramm zur Unterstützung der äußersten Randgebiete (POSEI-Programm) genannt.

Wie viel fließt in die Kohäsionspolitik?

Ein großer Teil dieser Gelder dürfte allerdings wie zuvor in die Kohäsionspolitik fließen. Dieses im aktuellen MFR noch größte Haushaltskapitel hat, anders als die GAP, schließlich kein Mindestbudget zugewiesen bekommen. Entsprechend hoch dürften hier die Begehrlichkeiten sein. Des Weiteren weisen die Kommissionsmitarbeiter auf positive Synergieeffekte von neuartigen Gemeinschaftsprojekten für den Agrarsektor hin. Ähnlich hatte sich zuletzt auch EU-Agrarkommissar Christophe Hansen geäußert.

Nach Angaben der Beamten können unter bestimmten Umständen auch zusätzliche Beträge für Einkommensstützungsmaßnahmen gemäß den Anforderungen des GAP-Vorschlags verwendet werden. Betont wird allerdings, dass die von den Mitgliedstaaten zu erstellenden nationalen Pläne von der Kommission „sehr genau“ auf die Einhaltung des Wettbewerbsrechts geprüft würden. Das „G“ für Gemeinsame Agrarpolitik werde also weiterhin großgeschrieben, so eine einflussreiche Spitzenbeamtin.

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