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Baden-Württemberg

Keine Schonzeit für Schwarzwild

Zum Schutz vor der Afrikanischen Schweinepest wird in Baden-Württemberg in diesem und im kommenden Jahr die Schonzeit für Schwarzwild in den Monaten März und April ausgesetzt.
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„Die Jägerschaft leisten durch eine konsequente Bejagung des Schwarzwilds einen wesentlichen Beitrag zum Schutz unserer heimischen Nutz- und Wildtierbestände vor der Afrikanischen Schweinepest. Um die Jägerschaft bei ihrem wichtigen Auftrag zu unterstützen, wird auch in den Jahren 2020 und 2021 die Allgemeine Schonzeit in den Monaten März und April für Schwarzwild ausgesetzt“, sagte der Minister für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz, Peter Hauk MdL, am 4. März in Stuttgart. Im Falle eines Eintrags der Tierseuche in die Wildschweinpopulation sei die Ausbreitungsgeschwindigkeit des Erregers vor allem von der Schwarzwilddichte abhängig. Je geringer die Population ist, desto geringer ist die Wahrscheinlichkeit einer Infektionsübertragung von Tier zu Tier. Daher müssen alle notwendigen Anstrengungen unternommen und die Bejagung intensiviert werden. „Auch wenn Schwarzwild nun weiterhin ganzjährig bejagt werden darf, ist der Schutz der zur Aufzucht der Jungtiere notwendigen Elterntiere zu beachten. Diese Stücke sind zu schonen“, betonte der Minister.
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