Biotierhaltungsregeln komplett
Am 3. März hat sich der Regelungsausschuss der EU-Mitgliedsstaaten darauf verständig, Tierhaltungsregeln zu beschließen, die die neue Ökobasis-Verordnung ergänzen. "Die Biotierhalter wissen mit der Entscheidung über die konkreten Vorgaben, was mit Inkrafttreten des Biogrundgesetzes auf sie zukommen wird", sagte Peter Röhrig vom Bund Ökologische Lebensmittelwirtschaft (BÖLW). Die Biobäuerinnen und -bauern könnten damit einschätzen, an welchen Stellen sie ihre Tierhaltung künftig anpassen müstsen und welche Übergangsregeln gelten.
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Konkrete Regeln, so Röhrig, seien wichtig, da bestehende Biobetriebe und Unternehmen, die umstellen wollen, damit entsprechende Investitions-entscheidungen treffen könnten. "Bei den Grundsätzen der Tierhaltung bleibt sich die neue Ökoverordnung treu", sagte der BÖLW-Geschäftsführer. Das Biogrundgesetz schreibe eine artgerechte Tierhaltung mit Auslauf, viel Platz in Stall und Auslauf sowie gentechnikfreie Biofütterung vor.
Bio bleibt der höchste gesetzliche Standard in der Tierhaltung
"Viele bewährte Regelungen bleiben gleich, etwa die Flächenvorgaben für Bio-sauen und -rinder. Neu ist, dass für Geflügel erstmals eine "Veranda" als überdachter Teil des Auslaufs eingeführt wird. Der BÖLW hatte sich dafür eingesetzt, die Auslaufdistanz für Legehennen auf 150 Meter festzuschreiben. Das Ziel: Eine bessere Auslaufnutzung und eine damit verbundene Begrenzung der Stallgrößen. Im neuen Biorecht wurde jetzt eine Auslaufdistanz von 350 Meter angesetzt. "Bei den Auslaufdistanzen wurde verpasst, das Biorecht wirklich besser zu machen", kritisierte Röhrig in diesem Zusammenhang.
Biorecht macht Vorgaben für Junghennen, Bruderhähne und Elterntiere
"Es ist grundsätzlich gut, dass sich das Biorecht hier weiter entwickelt", sagte der BÖLW-Geschäftsführer, wies aber auf den kritischen Aspekt hin, dass die Übergangsregeln für Pionierbetriebe nicht ausreichend seien. Unverständlich sei auch, warum Biomastgeflügel und - bruderhähne beim Auslauf ungleich behandelt werden sollen – obwohl mit beiden Biogeflügelfleisch erzeugt werde.
"Es war wichtig, dass in den vergangenen Wochen noch einmal viel Arbeit in die Regeln für Biotiere investiert wurde", betonte Röhrig. Zuletzt hatten im November zahlreiche Biotierhalter die Möglichkeiten der öffentlichen Anhörung genutzt und in Brüssel auf Verbesserungen gedrungen. Die Vorschläge hätten damit erheblich verbessert werden können."Der Gesetzgeber hat hier verstanden, wo für Tiere und Tierhalter der Schuh drückte und ist den Biobauern teilweise entgegengekommen. Für den weiteren Gesetzgebungsprozess zum Biorecht sei es nun wichtig, dass Qualität vor Schnelligkeit gehe. Das Biorecht müsse so gestaltet werden, dass die Transformation des gesamten Agrar- und Ernährungssystems gelingen könne.
Neue EU-Öko-Verordnung tritt am 1. Januar. 2021 in Kraft
Das verändert sich bei der Biotierhaltung konkret ab 2021:
- Bei Rindern und anderen Pflanzenfressern müssen zunächst 60 Prozent und ab 2023 dann 70 Prozent des Futters vom eigenen Betrieb oder aus der Region kommen. 30 Prozent beträgt der Anteil für Schweine. Ab 2035 müssen alle Tiere aus Öko-aufzucht stammen. Mit Datenbanken soll die Verfügbarkeit transparent gemacht werden, um Angebot und Nachfrage aneinander zu bringen.
- Neu ist die "Veranda" für Geflügel. Die Veranda, überdacht und umnetzt, gilt als Teil des Auslaufs und kann freiwillig angeboten werden.Der bisherige Außenklimabereich bei Geflügelställen kann dann Teil der Stallfläche sein, wenn er rund um die Uhr zugänglich ist, beispielsweise Tränkeinrichtungen aufweist und einen zu mindestens zeitweisen Schutz vor zu kaltem Wetter ermöglicht. Für notwendige Anpassungen ist eine Übergangsfrist von drei Jahren vorgesehen.
- Erstmal soll im EU-Biorecht die Zahl der möglichen erhöhten Ebenen in Geflügelställen festgelegt werden. Bei Legehennen sollen bis zu zwei Ebenen zusätzlich zum Boden möglich sein. Vorgesehen ist eine Übergangsregelung von acht Jahren. Die neue bereits beschlossene Biobasisverordnung enthält erstmals Vorgaben für Junghennen, Bruderhähne und Elterntiere. Diese werden in dem jetzt diskutierten Rechtsakt durch konkrete Vorgaben für die Größe und Gestaltung von Stallflächen und Ausläufen ergänzt. Vorgesehen sind mehrere Übergangsregelungen.
- Wichtig sei in diesem Zusammenhang, dass die neuen Vorgaben allen Bio-pionieren, die diese Bereiche aufgebaut haben, die Anpassung ihrer Betriebe ermöglicht. Neu sind Vorgaben für Bruderhähne. Hier sind für den Auslauf ein Quadratmeter pro Tier vorgesehenen (und vier Quadratmeter für Masthähnchen). Der BÖLW setzt sich für eine Gleichbehandlung und eine Vereinheitlichung der Vorgaben (zwei Quadratmeter pro Tier) ein.
- Die Flächenvorgaben in der Biosauen-, schweine-, und -rinderhaltung sollen unverändert bleiben. Künftig soll der Anteil an durchgängig festem Boden in Ausläufen für Schweine mindestens 50 Prozent betragen. Bisher gab es hierzu keine Vorgabe. Die Übergangsfrist soll acht Jahre betragen.Die EU-Kommission erkennt an, dass die Betriebe in den vergangenen Jahren auf Grundlage neuer nutztierethologischer Erkenntnisse und praktischer Erfahrungen innovative Haltungssysteme entwickelt haben, die das Biorecht bisher nicht ausreichend berücksichtige. Dies betrifft beispielsweise Haltungssysteme für Schweine und Rinder, bei denen die Funktionsbereiche von Stall und Auslauf nicht mehr klar zuzuordnen sind und die sich in der Praxis als besonders tiergerecht erwiesen haben.
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