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Corona in Baden-Württemberg

Land startet Soforthilfe für Unternehmen

Die Landesregierung hat aufgrund der massiven Auswirkungen der Corona-Pandemie auf die baden-württembergische Wirtschaft ein branchenübergreifen-des Soforthilfeprogramm aufgesetzt. Ab Mittwoch (25. März 2020) können Solo-selbstständige, gewerbliche Unternehmen und Sozialunternehmen mit bis zu 50 Beschäftigten ebenso wie Angehörige der Freien Berufe oder Künstler, die unmittelbar durch die Corona-Krise wirtschaftlich geschädigt sind, finanzielle Soforthilfen beantragen.
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Auch für landwirtschaftliche Betriebe kann es Hilfen geben. „Die aktuelle Corona-Krise stellt die Menschen im Land und unser Wirtschaftsleben vor große Herausforderungen. Baden-Württemberg unterstützt die Bauern, wenn es darum geht, die Menschen weiter wie bisher mit hochwertigen Lebensmitteln zu versorgen. Dabei können wir uns auf ein breites Maßnahmenbündel des Bundes und des Landes zurückgreifen“, sagte der Minister für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz, Peter Hauk MdL, zum neuen Programm.

So biete das Wirtschaftsministerium über die ‚Richtlinie für die Unterstützung der von der Corona-Pandemie geschädigten Soloselbständigen, Unternehmen und Angehörige der Freien Berufe‘, die sich unmittelbar infolge der Corona-Pandemie in einer existenzbedrohlichen wirtschaftlichen Lage befinden oder massive Liquiditätsengpässe erleiden, den landwirtschaftlichen Betrieben für ihre gewerblichen Teilbetrieben entsprechende Hilfen an, sofern die die Voraussetzungen der genannten Richtlinie erfüllt sind.

Die Förderungerfolgt im Rahmen eines einmaligen, nicht rückzahlbaren Zuschusses, zunächstfür drei Monate, in Höhe von bis zu

  • 9000 Euro für Soloselbstständige und Unternehmen mit bis zu 5 Beschäftigten,
  • 15.000 Euro für Unternehmen mit bis zu 10 Beschäftigten,
  • 30.000 Euro für Unternehmen mit bis zu 50 Beschäftigten.

Die inhaltliche Vorprüfung aller Anträge übernehmen die örtlichen Kammern vonHandel und Industrie sowie Handwerk – auch für die Angehörigen der Freien Berufe. Sie leiten die Anträge an die L-Bank weiter, die die Bewilligung und Auszahlungder Zuschüsse vornimmt

Auch habe der Bund die Regelungen für die Gewährung von Kleinbeihilfen durch die Länder erweitert. Darüber hinaus biete die Landwirtschaftliche Rentenbank ein Programm zur Liquiditätssicherung an.

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