Bundesverband Deutscher Pflanzenzüchter e.V. beendet die Rahmenregelung Saat- und Pflanzgut
Der Bundesverband Deutscher Pflanzenzüchter e.V. (BDP) hat die am 8. Juli 2003 mit dem Deutschen Bauernverband e.V. (DBV) vereinbarte "Rahmenregelung Saat- und Pflanzgut" beendet und den DBV zeitnah darüber informiert. Damit gilt unabhängig vom Saatgutwechsel die gesetzliche Nachbaugebühr in Höhe von 50 Prozent der Z-Lizenzgebühr. Die bekannte Erhebung mittels Fragebogen bleibt unverändert.
- Veröffentlicht am
Die Rahmenregelung Saat- und Pflanzgut hatte durch mehrere Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofes und des Bundesgerichtshofes ihre Vorzüglichkeit eingebüßt und ist damit nicht länger geeignet, den Züchtungsfortschritt zu sichern und den Z-Saatgutwechsel zu steigern. Der von beiden Verbänden bei Abschluss der Rahmenregelung verfolgte Zweck wird damit nicht mehr erfüllt. "Auf diesen Umstand haben wir den DBV in den vergangenen zwei Jahren wiederholt aufmerksam gemacht und dabei auch die Frage nach der Zukunftsfähigkeit der Rahmenregelung aufgeworfen. Die Suche nach einem vereinfachten Erhebungsmodell ist lediglich am politischen Widerstand des Bauernverbandes gescheitert, " erklärte Dr. Ferdinand Schmitz, Geschäftsführer im BDP....