Förderzuschuss wird ausgeweitet
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In den „Basis-Konditionen“ beträgt der Förderzuschuss einmalig 1,00 Prozent und in den besonders günstigen „Top-Konditionen“ 1,50 Prozent des Darlehensbetrags. Der Förderzuschuss der Rentenbank wird zusammen mit dem Darlehen bei der Hausbank beantragt. Unter Berücksichtigung des Förderzuschusses liegt der effektive Zinssatz beispielsweise bei einem Ratendarlehen zu „Top-Konditionen“ mit 10 Jahren Laufzeit und 10-jähriger Zinsbindung in der Preisklasse A bei 0,71 Prozent.
Anträge über die Hausbank
Die Förderprogramme der Rentenbank richten sich unter anderem an Unternehmen der Agrar-, Ernährungs- und Forstwirtschaft sowie Unternehmen im Bereich Fischerei oder erneuerbarer Energien und dienen der Finanzierung von Investitionen oder Betriebsmitteln. Die Programmkredite der deutschen Förderbank für die Agrarwirtschaft und den ländlichen Raum dürfen neben anderen öffentlichen Mitteln, z. B. Zuschüssen, eingesetzt werden, soweit die von der EU vorgegebenen Beihilfeobergrenzen eingehalten werden. Bei allen Förderdarlehen der Rentenbank sind die Kreditanträge an die Hausbank zu richten. In Abhängig-keit von der Bonität und der Werthaltigkeit der Sicherheiten nehmen die Hausbanken die Einstufung in die jeweilige Preis-klasse vor.
Infos gibt es unter der Service-Nummer Tel. 069/2107-700 für Kreditanfragen sowie über die Homepage http://www.rentenbank.de
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