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Deutscher Tierschutzbund

"Ende des Kükentötens lange überfällig"

Laut Medienberichten will Bundeslandwirtschaftsministerin Julia Klöckner das Töten von männlichen Küken nun doch gesetzlich verbieten. Der Deutsche Tierschutzbund hält diesen Schritt für überfällig und kritisiert Klöckners spätes Handeln. 

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„Im Koalitionsvertrag haben CDU/CSU und SPD versprochen, das millionenfache Töten von lebensfähigen, männlichen Küken bis zur Hälfte der Legislaturperiode zu beenden. Das war Oktober 2019. Passiert ist bisher nichts, den Vertragsbruch hat Frau Klöckner zu verantworten. Denn sie setzte darauf, dass die Geflügelwirtschaft das Töten freiwillig beendet. Ein Irrtum, vor dem wir immer gewarnt haben. Damit sind zwei entscheidende Jahre, in denen der Gesetzgeber hätte handeln müssen, vertan", kritisiert Thomas Schröder, Präsident des Deutschen Tierschutzbundes, in einer aktuellen Pressemitteilung der Organisation. 

Im Juni 2019 habe das Bundesverwaltungsgericht Leipzig deutlich gemacht, dass das Kükentöten nicht mit dem Tierschutzgesetz und dem Staatsziel Tierschutz vereinbar sei. Weil das Bundesagrarministerium weiter darauf gesetzt habe, dass die Geflügelbranche dem Töten freiwillig ein Ende bereite, liege ein Ausstieg auch ein Jahr später in weiter Ferne. Trotz allem Verzug feiere die Ministerin die Förderung von Methoden zur Geschlechtererkennung im Ei als vermeintlichen Erfolg. Angestoßen worden sei dies jedoch durch ihren Amtsvorgänger und die Methoden seien zum Teil als tierschutzwidrig einzustufen, weil bereits weit entwickelte und somit potentiell schmerzempfindungsfähige Embryonen getötet werden. Bis heute fehle die notwendige Weichenstellung für einen grundsätzlichen Systemwechsel in Richtung Zweinutzungshuhn, um das Grundproblem der spezialisierten Hochleistungszucht zu lösen und somit eine tiergerechte und wirtschaftliche Aufzucht der Hähne zu ermöglichen.

Branche fordert Verlängerung

Die Geflügelbranche fordere für den Ausstieg aus dem Kükentöten derweil eine Verlängerung bis Juli 2023 - und halte sich laut dem Deutschen Tierschutzbund dabei ein Hintertürchen offen. Denn nur wenn die Warenverfügbarkeit „ausreichend“ sei, wolle man bis dahin die im Lebensmitteleinzelhandel erhältlichen Eier umgestellt haben. 

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