Verbot des Kükentötens Bundeskabinett will Rechtssicherheit schaffen
Nach der bestehenden Rechtslage ist es ab dem 1. Januar 2024 verboten, die Bebrütung männlicher Hühnerembryonen ab dem siebten Bebrütungstag per Geschlechtsbestimmung im Brut-Ei abzubrechen. Die vorgelegte Formulierungshilfe sieht nun vor, dieses Verbot stattdessen ab dem 13. Bebrütungstag greifen...