Neues Weingesetz bleibt umstritten
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Die Winzervertreter drängen darauf, dass sich die gemeinsame Linie des Deutschen Weinbauverbandes (DWV) zum künftigen Bezeichnungsrecht wiederfindet. Sie wünschen sich wegen den unterschiedlichen Strukturen und Produktionsvoraussetzungen mehr Regionalität. Nach deren einhelligen Meinung könne vieles die Branche selbst regeln, in das sich nun der Gesetzgeber einmischen will.
Der fränkische Weinbaupräsiden Artur Steinmann sieht den jüngst vom Bundeskabinett angenommenen Gesetzentwurf „zu sehr von Rheinland-Pfalz geprägt“. Die Änderungen beim Deutschen Weinfonds müssten mehr kommuniziert werden. Gemeint ist die im Gesetzentwurf vorgesehene Aufstockung der Mittel für Werbung um 500.000 Euro auf zwei Millionen Euro, die über den Fonds aber anders verteilt werden sollen. Damit ist eine Reihe von Weinbauregionen nicht einverstanden. Sie können sich eine sinnvollere Verwendung der Mittel vorstellen.
Beim Treffen mit dem CDU-Bundestagsabgeordneten Gerig, das im „Unterschüpf Grund“ im Weinberg von Andreas Oehm, dem Vizepräsidenten des Weinbauverbands Franken stattgefunden hat, wurde ausdrücklich betonte, dass alle den großen Schritt zum romanischen Qualitätssystem mitgehen wollen. Danach soll die Qualität der Wein umso höher sein, je enger die Herkunft auf dem Etikett bezeichnet wird. Nach den bisherigen Bestimmungen für Qualitätsweine konnten alle Herkunftsbezeichnungen von der Liter-Flasche bis zum Eiswein verwendet werden. Das ändert sich mit der EU-konformen Angleichung. Für Weine der heutigen QbA-Qualität sieht das neue Weinrecht innerhalb der „geschützten Ursprungsbezeichnung“ (g.U.) vier Herkunftsstufen vor mit der Angabe des Anbaugebiets (zum Beispiel Baden), der Region (Tauberfranken – bisher Bereich und Großlage). An der der Spitze der Qualitätspyramide schließen sich Ortswein (Unterschüpf) und Lagenwein (Unterschüpfer Mühlberg) als Premiumprodukt an.
Praktische Umsetzung bereitet Probleme
Das Problem ist die Umsetzung in die Praxis, weil der Weingesetzentwurf einige Punkte der Heilbonner Beschlüsse des Deutschen Weinbauverbands nicht enthält, erklärte Geschäftsführer Hermann Schmitt vom Weinbauverband Franken. Es sollte mehr auf die Notwendigkeiten der Anbauregionen Rücksicht genommen werden. Für die Festlegung der frühesten Vermarktungstermine in den obersten Qualitätsstufen brauche es keine Vorgaben aus Berlin. Je nach Struktur des Anbaugebiets mit unterschiedlicher Sortenvielfalt stellt die Begrenzung auf zwölf Rebsorten für die Einzellagen eine weitere Herausforderung dar. Dies erschwert unter anderem die Einführung neuer, pilzresistenter oder internationaler Rebsorten.
Auf ausreichend lange Übergangsfristen legt Präsident Steinmann wert. Der hart umkämpfte Kompromiss des Deutschen Weinbauverbands sieht die Etikettierungspflicht nach der Herkunftsbezeichnung erst ab dem Jahrgang 2026 vor. Im Referentenentwurf ist diese Frist um zwei Jahre vorgezogen. Die Großlagen wurden einst geschaffen, um große Vermarktungseinheiten zu ermöglichen. Diese etablierten Weine könne man nicht von heute auf morgen vom Markt nehmen. Zwischen Genossenschaften und Händlern bestehen Lieferverträge und die Verbraucher müssen mit den neuen Bezeichnungen erstmal vertraut werden. Wenn Weine auf dem Markt kommen, die keiner kennt, befürchtet Steinmann besonders für größere Unternehmen und Genossenschaften Umsatzeinbrüche.
Verständnis für den Unmut der Winzervertreter und der Genossenschaften zeigte Alois Gerig. Er hält Korrekturen an Entwurf der Gesetzesnovelle durchaus für möglich. Vereinbart wurde ein „runder Tisch“ in Berlin zusammen mit dem Deutschen Weinbauverband mit dem Ziel, „die eine oder andere Kante“ im neuen Weingesetz noch zu glätten.
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