Klöckner legt Gesetz gegen Kükentöten vor
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Die in der Legehennenproduktion übliche Praxis, dass männliche Küken kurz nach dem Schlüpfen getötet werden, weil ihre Aufzucht wirtschaftlich unrentabel ist, wird dadurch beendet. In keinem anderen Land gibt es bisher ein solches Gesetz gegen das Kükentöten - Deutschland wird damit weltweit Vorreiter. Frankreich hat bereits signalisiert, ebenfalls aussteigen zu wollen.
Den Betrieben stehen – neben der Aufzucht von Bruderhähnen und der Verwendung von Zweinutzungshühnern – marktreife Alternativen zur Geschlechtsbestimmung im Brutei bis Ende 2021 in entsprechendem Maße zur Verfügung. Diese Verfahren wurden vom Bundesministerium mit mehreren Millionen Euro gefördert. Das ist eine deutliche Verbesserung des Tierschutzes. Dabei arbeiten derzeit alle marktreifen Verfahren zur Geschlechtsbestimmung im Ei in einem Zeitraum vom 9. bis 14. Bebrütungstag. Insgesamt wird ein Küken 21 Tage ausgebrütet. Es wird dennoch weiter geforscht, um zu einem noch früheren Zeitpunkt die Geschlechtsbestimmung im Ei vornehmen zu können.
Denn im Sinne des Tierschutzes geht der Entwurf von Bundesministerin Julia Klöckner noch weiter. Die bestehenden Verfahren sollen als Brückentechnologie eingesetzt und weiterentwickelt werden. In einem zweiten Schritt sieht das Gesetz nach dem 31. Dezember 2023 dann ein Verbot des Tötens von Hühnerembryonen im Ei bereits nach dem 6. Bruttag vor.
Bundesministerin Julia Klöckner: „Tierschutz wiegt höher als wirtschaftliche Interessen. Das Töten von Eintagsküken – weil sie ein bestimmtes Geschlecht haben – ist ethisch nicht vertretbar. Deshalb lege ich das Gesetz vor: In Deutschland wird das Kükentöten verboten. Weltweit sind wir die Ersten, die diese Praxis gesetzlich beenden. Das ist ein Meilenstein für den Tierschutz, ein großer Erfolg, der Signalwirkung für andere Länder haben wird. Und wir helfen den Betrieben, beides zusammenzubringen: Tierschutz und Wirtschaftlichkeit. Mit unserer Forschungsförderung haben wir das ermöglicht und sind somit zum weltweiten Taktgeber geworden.
Mit mehreren Millionen Euro haben wir Spitzentechnologie gefördert: Den Brütereien stehen marktreife Verfahren zur Geschlechtsbestimmung im Ei als Alternative zur Verfügung. Das ist Voraussetzung dafür, dass Betriebe nicht ins Ausland abwandern und wir diese Tierschutzfrage lediglich in Nachbarländer auslagern würden. Denn die Konsequenz soll nicht sein, dass mehr Eier aus Ländern zu uns importiert würden, die über einen Ausstieg noch nicht einmal nachdenken. Unser Anspruch ist ein anderer: Wir wollen hier in Deutschland Tierschutz und Wirtschaftlichkeit zusammenbringen, klare Perspektiven schaffen. Dabei steht auch der Handel in der Pflicht. Mit der Umstellung seines Sortiments kann er ein klares Bekenntnis gegen das Kükentöten abgeben – er hat es in der Hand, ob er Eier aus heimischen Brütereien anbietet, in denen das Kükentöten nicht mehr erlaubt ist oder solche aus Ländern, in denen das weiterhin der Fall ist.“
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