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Afrikanische Schweinepest (ASP)

Inzwischen 35 Fälle bei Wildschweinen in Restriktionszone

Wie das Land Brandenburg am Freitag vergangener Woche bekannt gab, hat der Landeskrisenstab Tierseuchenbekämpfung-ASP erste Ausnahmen vom Nutzungsverbot für land- und forstwirtschaftliche Flächen im gefährdeten Gebiet (ausgenommen ist das Kerngebiet) beschlossen. Ein entsprechender Erlass wurde sei Freitag, 25. September 2020 vom Verbraucherschutzministerium an die Veterinärämter der Landkreise Oder-Spree, Spree-Neiße und Dahme-Spreewald geschickt worden, berichtet die Interessengemeinschaft der Schweinehalter Schweinehalter (ISN) auf ihrer Website. 

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taviphoto/www.shutterstock.de
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Auf Grundlage der Schweinepest-Verordnung war die Nutzung land- und forstwirtschaftlicher Flächen im gesamten gefährdeten Gebiet vorläufig untersagt. Mit dem Erlass vom vergangenen Freitag erheilten die Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsämter nun Vollzugshinweise, die Nutzung von land- und forstwirtschaftlichen Flächen einheitlich und schrittweise zu erlauben, sofern dabei keine Wildschweine aufgeschreckt würden und keine Kadaver in das Erntegut gelangten, damit die Tierseuche nicht verbreitet werde.

Um das zu verhindern, sollen land- und forstwirtschaftliche Flächen von behördlich eingesetzten Personen oder unter behördlicher Aufsicht tätigen Personen auf tote oder kranke Wildschweine zuerst vollständig abgesucht werden. Damit Land- und Forstwirte die Flächen anschließend nutzen können, müssten sie durch das Land amtlich freigegeben werden. Möglich sei dann wieder beispielsweise die Ernte von Kartoffeln und Zuckerrüben.

 

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