Bundeswaldprämie läuft an
Die Waldförderung aus dem Corona-Konjunkturpaket mit insgesamt 500 Millionen Euro kann mit der Veröffentlichung der entsprechenden Förderrichtlinie im Bundesanzeiger bei der Fachagentur Nachwachsende Rohstoffe (FNR) beantragt werden. Dazu wurde eine Internetseite eingerichtet, die am 20.11.2020 freigeschaltet werden soll.
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Voraussetzung für den Erhalt der Prämie ist eine Nachhaltigkeits-Zertifizierung der Waldfläche nach den Programmen PEFC oder FSC. Die Zertifizierung kann bis zum 30. September 2021 nachgereicht werden.
Eine Auszahlung der Prämie, die bei rund 100 Euro pro Hektar liegt, erfolgt bei Vorlage der Zertifizierung. Eine Antragstellung ist für private und kommunale Waldbesitzer möglich, die mindestens einen Hektar Wald besitzen.
Da es sich um Mittel aus dem Corona-Konjunkturprogramm handelt, muss die Auszahlung der Prämie bis Ende 2021 abgeschlossen sein. Die Waldprämie fällt unter die De-minimis-Regelung und damit unter die hierfür relevante Obergrenze von 200.000 Euro über drei Jahre.
Die Nachhaltigkeitsprämie ist ein Teil des Corona-Konjunkturpaktes „Wald & Holz“ in Höhe von insgesamt 700 Millionen Euro. Die restlichen 200 Millionen Euro sind vorgesehen für Investitionen in die moderne Forst- und Holzwirtschaft und um das Bauen mit Holz zu fördern. Bereits Anfang November wurde aus diesen Mitteln ein Programm in Höhe von 50 Millionen Euro gestartet, mit den Investitionen in IT-Hard- und Software, Maschinen, Geräte, Anlagen und Bauten, die in der nachhaltigen Forstwirtschaft und der mobilen Holzbearbeitung zum Einsatz kommen, gefördert werden.
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