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Baden-Württemberg

Mehr Tierwohl an Schlachthöfen

Mit einem auf elf Millionen Euro dotierten Landesprogramm will Baden-Württemberg für mehr Tierwohl an regionalen Schlachthöfen sorgen. Außerdem sollen teilmobile Anlagen für eine hofnahe Schlachtung gefördert werden.

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„Baden-Württemberg setzt auf die Erzeugung hochwertiger heimischer Lebensmittel durch unsere landwirtschaftlichen Familienbetriebe mit nachhaltiger Landbewirtschaftung. Ein wichtiger Bestandteil ist dabei die Tierhaltung. Unser erklärtes Ziel und gesellschaftlicher Auftrag ist es, dass Nutztiere tierschutzgerecht gehalten und geschlachtet werden. Um den Tierschutz weiter zu stärken, hat das Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz einen Maßnahmenplan erarbeitet. Der Plan sieht verschiedene Maßnahmen vor, mit denen neben dem Tierschutz auch die regionalen Schlachthöfe gestärkt werden sollen. Anträge zur Förderung von Investitionen in regionalen Schlachthöfen nach Tierwohl-Kriterien, die die Verbesserung des Tierschutzes zum Ziel haben, können ab sofort gestellt werden“ sagte der Minister für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz, Peter Hauk MdL, am 26. Januar in Stuttgart.

Das Landesförderprogramm für mehr Tierwohl an regionalen Schlachthöfen und die Förderung von teilmobilen Anlagen für eine hofnahe Schlachtung ist vorbereitet und wird nach der beihilferechtlichen Freistellung durch die EU-Kommission in Kürze veröffentlicht. Um insbesondere die Investitionen in Videoüberwachungssysteme im Rahmen der freiwilligen Selbstverpflichtung zu fördern und voran zu treiben, muss vor dem Beginn der Investition ein Förderantrag gestellt werden. Das sei nun möglich.

„Mit dem Landesprogramm können regionale Schlachtbetriebe, Metzgereibetriebe mit eigener Schlachtung und Erzeugerzusammenschlüsse für ihre an Tierwohlkriterien ausgerichteten Investitionen mit einer Förderung von bis zu 40 Prozent unterstützt werden. Darunter fallen Modernisierungsmaßnahmen bei bestehenden Schlachteinrichtungen, Neubauten von regionalen Schlachtstätten nach Tierwohl-Kriterien sowie die Anschaffung mobiler Schlachtanlagen für Schlachtunternehmen und Erzeugerzusammenschlüsse,“ so der Minister. Die Landesregierung hat für dieses Landesprogramm ein Fördervolumen von insgesamt bis zu 11 Millionen Euro bereitgestellt.

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