Auch der EU-Rechnungshof fordert Begleitmaßnahmen
Auch der Europäische Rechnungshof verlangt, den geplanten Milchquotenausstieg in bestimmten Regionen mit Begleitmaßnahmen zu flankieren. Der Gesundheits-Check sollte genutzt werden, um in Regionen, in denen die Kleinerzeuger eine deutliche Mehrheit stellten, Begleit- und Übergangsmaßnahmen zu beschließen, heißt es in einem am 3. Juli 2008 vorgelegten Sonderbericht des Hofes.
- Veröffentlicht am
Die Brüsseler Kommission verweist in ihrer Antwort lediglich darauf, dass die EU-Mitgliedstaaten bereits nach dem geltenden Rechtsstand die Möglichkeit hätten, Erzeugern, die sich zur teilweisen oder vollständigen Aufgabe der Milchproduktion verpflichten, Kompensationszahlungen zu gewähren. Aus der zitierten Verordnung geht jedoch hervor, dass diese Beihilfen mit nationalen Mitteln oder mit den zuviel gezahlten Superabgaben - das heißt im Klartext von den Erzeugern - finanziert werden müssten. Wenig Übersicht in neuen Beitrittsländern In der Hauptsache dreht sich der Bericht jedoch nicht um den Milchquotenausstieg, sondern um die Umsetzung der Milchquotenregelung in den neuen EU-Mitgliedstaaten - und da lag bislang einiges im Argen. So...
