Bund anerkennt Leitlinie des Bauernverbandes
Die vom Deutschen Bauernverband mit den Landesbauernverbänden erarbeitete Leitlinie zum integrierten Pflanzenschutz im Getreidebau ist vom Bund anerkannt worden. Diese Anerkennung ist im Rahmen des Nationalen Aktionsplans zur nachhaltigen Anwendung von Pflanzenschutzmitteln (NAP) erfolgt.
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Die Leitlinie beschreibt die Umsetzung allgemeiner Grundsätze des integrierten Pflanzenschutzes für den Anbau von Getreide gemäß dem EU-Pflanzenschutzrecht. Sie soll dazu dienen, der Praxis Informationen und Hilfestellungen für den integrierten Pflanzenschutz im Getreidebau an die Hand zu geben. Die Erarbeitung von Leitlinien durch die Branche selbst ist im NAP verankert.
Die erarbeitete Fachbroschüre geht detailliert auf tierische und bakterielle Schaderreger, Pilz-, Virus- und Lagerkrankheiten sowie Unkräuter im Getreidebau ein. Beginnend mit vorbeugenden Maßnahmen werden dazu in übersichtlicher Form praktische Empfehlungen und Handlungsanweisungen zusammengetragen, auf die unterschiedlichen Krankheiten und Schaderreger im Sinne des integrierten Pflanzenschutzes – so viel wie nötig, so wenig wie möglich – zu reagieren. Die Leitlinie widmet sich damit dem Ziel, das mit der Anwendung von Pflanzenschutzmitteln verbundene Risiko für Mensch, Tier und Naturhaushalt weiter zu reduzieren.
Im Bundesanzeiger vom 28.04.2021 wurde die Aufnahme der Leitlinie zum integrierten Pflanzenschutz im Getreidebau des Deutschen Bauernverbandes und seiner Landesbauernverbände in den Anhang 1 des Nationalen Aktionsplans zur nachhaltigen Anwendung von Pflanzenschutzmitteln (NAP) bekannt gegeben. Damit wurde das dreistufige Anerkennungsverfahren mit Anhörung des wissenschaftlichen Beirats des NAP und der Abstimmung mit den Bundesländern sowie den Bundesministerien für Landwirtschaft und für Umwelt erfolgreich abgeschlossen.
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