Gegen Allgäuer Rinderhalter wird Klage erhoben
Wie das Landgericht Memmingen mitteilt, soll nach Tierschutzverstößen im Allgäu vor zwei Jahren gegen zwei Landwirte Anklage erhoben und ein Hauptverfahren vor der ersten Strafkammer eröffnet werden. Zurzeit werden durch den Kammervorsitzenden, in Absprache mit den Verteidigern, unter Berücksichtigung der vorrangigen Behandlung von Haftsachen, Verhandlungstermine vereinbart. Die Kammer strebt einen Prozessbeginn im Herbst 2021 an.
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Die Anklage richtet sich an zwei Landwirte aus Bad Grönenbach im Unterallgäu, denen die Staatsanwaltschaft Memmingen vorhält, Rinder auf mehreren Milchviehbetrieben im Allgäu nicht ausreichend versorgt zu haben.
2019 standen insgesamt fünf Milchviehbetriebe im Allgäu unter Verdacht, gegen das Tierschutzgesetz verstoßen zu haben. Im August desselben Jahres nahm die Staatsanwaltschaft Memmingen in drei Verfahren Ermittlungen gegen 15 Personen auf.
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