Die Krautregulierung steht an
Die Krautregulierung dient der Qualitätssicherung, der Erzielung einer verwertbaren Größensortierung und der Bestimmung des Erntetermins. Bei einsetzender Abreife reicht eine ein- oder zweimalige Behandlung mit Quickdown + Toil aus, um das Kraut abzutöten. In dichten und kräftigen Beständen ist eine Strategie erforderlich, bei der mittels mechanischem Krautschlagen die Blätter entfernt und anschließend (ein bis drei Tage danach, bei neuen Krautschläger unmittelbar nach dem Krautschlagen) mit beispielsweise Quickdown + Toil und/oder Shark die Stängel abgetötet werden. Wiederaustrieb muss, zum Beispiel durch eine Nachbehandlung mit Quickdown + Toil, verhindert werden. Um eine ausreichende Schalenfestigkeit zu erhalten, sollte die Ernte frühestens zwei Wochen nach einer Krautregulierung erfolgen.
Zur Verhinderung von Knollenfäule ist eine letzte Behandlung mit sporenabtötenden Mitteln, wie beispielsweise Electis, Ranman Top, Shaktis und Shirlan, wichtig. In krautreichen Beständen ist für eine optimale Benetzung ein Wasseraufwand von 600 Liter je Hektar erforderlich.
Hinweise zur Krautregulierung stehen im Merkblatt „Integrierter Pflanzenschutz 2021“ in Tabelle 56 auf Seite 107, Informationen zur Bekämpfung von Kartoffelkrankheiten und Mittelempfehlungen in Tabelle 58 auf Seite 110-111.
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