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Kartoffeln

Das Kraut muss weg

Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit hat eine Notfallzulassung zur Krautabtötung erlassen.

von Dr. Jonathan Mühleisen, Regierungspräsidium Stuttgart erschienen am 15.07.2024
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Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) hat für das Pflanzenschutzmittel Quickdown (Wirkstoff: Pyraflufen-ethyl) eine Notfallzulassung zur Krautabtötung in Pflanzkartoffeln vom 8. Juli 2024 bis 4. November 2024 erteilt. Diese Zulassung gilt zusätzlich zu den bereits bestehenden Zulassungen für Quickdown.

Quickdown darf in Pflanzkartoffeln bis zu zweimal im Abstand von mindestens 4 Tagen mit einem Aufwand von jeweils 0,8 Liter pro Hektar in 300 bis 600 Litern Wasser pro Hektar plus 2 Liter Toil gespritzt werden. Die letzte Anwendung darf nicht später als 14 Tage vor der Ernte erfolgen. Die Wartezeit beträgt 14 Tage.

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