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Kartoffelanbau

Keime hemmen und Kraut töten

Hier erfahren Sie, was es beim Einsatz von Keimhemmern zu beachten gibt und welche Verfahren zur Krautregulierung wirken.

von Dr. Jonathan Mühleisen, Regierungspräsidium Stuttgart erschienen am 15.07.2024
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Der Einsatz von Keimhemmungsmitteln wie Fazor, Himalaya 60 SG, Crown MH und Itcan SL 270 (Wirkstoff: Maleinsäurehydrazid) in Speise- und Verarbeitungskartoffeln führt zu nachweisbaren Rückständen in den Knollen. Deshalb muss der Einsatz mit den Abnehmern abgesprochen werden. Der Anwendungstermin liegt ungefähr zwei bis drei Wochen vor der Krautabtötung bzw. vier bis fünf Wochen vor der Ernte. Damit der Wirkstoff aufgenommen werden kann, muss noch genügend grünes Kraut vorhanden sein. Keimhemmungsmittel vermindern zudem die Neigung zu Zwiewuchs und reduzieren Durchwuchskartoffeln im folgenden Jahr.

Wenn nach längerer Trockenheit Gewitter größere Regenmengen bringen, kann sich an den Knollen Zwie- und Kettenwuchs bilden. Gefährdete Bestände sollten deshalb mindestens zweimal wöchentlich kontrolliert werden, damit rechtzeitig entschieden werden kann, ob die Ernte durch Abschlagen des Krautes eingeleitet werden soll (sofern es die Reife zulässt) oder ob der Zwiewuchs bewusst hingenommen wird. In diesem Fall darf die Krautregulierung erst erfolgen, wenn die Kindel bestmöglich gereift sind.

Verfahren kombinieren

Die Krautregulierung kann durch Krautschlagen in Kombination mit thermischen Verfahren oder Pflanzenschutzmitteln erfolgen. Auch Geräte, die das Kraut elektrisch abtöten, können zum Einsatz kommen. In dichten und kräftigen Beständen ist eine Strategie erforderlich, bei der mittels mechanischem Krautschlagen die Blätter entfernt und anschließend (ein bis drei Tage danach, bei neuen Krautschlägern unmittelbar nach dem Krautschlagen) mit beispielsweise Quickdown + Toil und/oder Shark die Stängel abgetötet werden. Für eine gute Wirkung von Beloukha nach dem Krautschlagen sind eine hohe Luftfeuchtigkeit und Temperaturen von über 20 Grad Celsius erforderlich. Bei Temperaturen über 25 Grad Celsius sollten die Behandlungen in den Abendstunden durchgeführt werden.

Krautabtötungsmittel dürfen nicht in welken Beständen eingesetzt werden. Nach einem Einsatz unter extremen Bedingungen wie Bodentrockenheit, hohen Temperaturen und hoher Sonneneinstrahlung können sie schwerwiegende Schäden wie Gefäßbündelverbräunungen in den Knollen verursachen. Wiederaustrieb muss, zum Beispiel durch eine Nachbehandlung mit Quickdown + Toil, verhindert werden. Bei einsetzender Abreife reicht auch eine ein- oder zweimalige Behandlung mit Quickdown + Toil aus, um das Kraut abzutöten. Um eine ausreichende Schalenfestigkeit zu erhalten, sollte die Ernte frühestens zwei Wochen nach einer Krautregulierung erfolgen. Hinweise zur Krautregulierung stehen in der Broschüre „Integrierter Pflanzenschutz 2024“ auf Seite 106 und in Tabelle 56 auf Seite 107.

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