Hauk: "Perspektiven für Um- und Neubau von Tierwohlställen nötig"
Agrarminister Peter Hauk zeigt sich enttäuscht über die Vertagung des Gesetzentwurfs zur Beförderung des Tierwohls in der landwirtschaftlichen Nutztierhaltung. „Unsere Tierhalter brauchen verlässliche Perspektiven und erleichterte Verfahren für Investitionen beim Neu- und Umbau ihrer Ställe für mehr Tierwohl“, sagte der Minister für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz, am Dienstag (22. Februar) mit Blick auf das jüngste Ergebnis der Abstimmung im Ausschuss für Agrarpolitik und Verbraucherschutz des Bundesrates.
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„Mit der Vertagung der Beratungen des von Nordrhein-Westfalen im Bundesrat eingebrachten Tierwohl-Artikelgesetzes bis zum Wiederaufruf verstreicht erneut wertvolle Zeit, um die Tierhalter mit angepassten Rahmenbedingungen beim Neu- und Umbau ihrer Ställe für mehr Tierwohl zu unterstützen. Ich unterstütze die Zielsetzung des Gesetzesantrags, denn ohne verlässliche Perspektiven und erleichterte Verfahren für Investitionen in die Tierhaltung wird der Strukturwandel in der Tierhaltung ungehindert voranschreiten", machte Hauk deutlich.
Praxisnahe Lösungen stehen aus
Bedauerlicherweise werde damit die Beratung eines wichtigen Gesetzesvorhabens durch die Mehrheit der grün-geführten Agrarressorts im Wege der Vertagung bis zum Wiederaufruf ausgebremst. Wichtig sei die im Gesetzesantrag von Nordrhein-Westfalen verfolgte Zielsetzung, bau-, umwelt- und immissionsschutzrechtliche Erleichterungen zeitnah so auszugestalten, dass die erforderlichen Baumaßnahmen für mehr Tierwohl von den investitionswilligen Landwirten in der Praxis auch umgesetzt werden könne. Hierbei seien auch Perspektiven, Erleichterungen und Angebote für kleinere Nutztierhaltungen notwendig, um die baulichen Anpassungen ihrer Tierhaltung ökonomisch sinnvoll und zukunftsorientiert zu realisieren.
Erleichterte Genehmigungsverfahren nötig
„Die neue Bundesregierung muss jetzt umgehend die Arbeiten, aufbauend auf den Ergebnissen der Borchert-Kommission und der Machbarkeitsstudie, fortsetzen. Als Grundlage für den Umbau und die Weiterentwicklung der Nutztierhaltung sowie deren Finanzierung müssen zeitnah mit den Ländern rechtlich definierte Kriterien für die einzelnen Tierarten und Haltungsstufen im Rahmen eines Gesamtkonzepts entwickelt werden, das auch das staatliche Tierwohlkennzeichen mit einschließt. Die landwirtschaftlichen Betriebe stehen mit dem Rücken an der Wand und benötigen zeitnah Lösungen sowie Klarheit über die Ausgestaltung der staatlichen Tierwohlkennzeichnung und erleichterte Verfahren bei der Genehmigung von Stallbauten für mehr Tierwohl“, so der Minister.
Trotz des Wunsches und Strebens nach einer Weiterentwicklung der landwirtschaftlichen Nutztierhaltung sei es weiterhin an vielen Standorten sehr schwierig, ein Mehr an Tierwohl auch tatsächlich in den Ställen umzusetzen. Selbst die Umstellung von konventioneller auf ökologische Nutztierhaltung scheitert zum Teil am bestehenden Rechtsrahmen und Verfahren. Damit ein Umbau der Nutztierhaltung gemeinsam mit den Landwirten in Deutschland besser gelingt, müssen der Zielkonflikt zwischen den Ansprüchen des Tierwohls und den Vorgaben des Umwelt- und Baurechts identifiziert und Lösungsmöglichkeiten erarbeitet werden. Der Schutz der benachbarten Wohnbevölkerung und der Umwelt müsse hierbei berücksichtigt werden. Zugleich sei es unerlässlich, dass sowohl die Landwirtschaft als auch die Genehmigungsbehörden über Planungssicherheit verfügen, um diesen Weg rechtssicher beschreiten zu können.
„Eine zügige Anpassung des Baurechts und des Natur- und Immissionsschutzrechts ist dringend erforderlich“, unterstrich Hauk. „Es müssen für alle Tierarten unter Beteiligung der Länder konkretisierende Empfehlungen für eine einheitliche Umsetzung der TA Luft-Anforderungen für besonders tierwohlgerechte Tierhaltungen erarbeitet werden. Dies ist erforderlich, damit die sogenannten Außenklimaställe sowie Laufhöfe, die besonders geeignet sind, das Tierwohl in der Nutztierhaltung deutlich zu verbessern, auch gebaut werden können,“ betonte er.
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