EU genehmigt Einmalzahlungen an Landwirte
Landwirte und Unternehmen der Agrar- und Ernährungswirtschaft, die von einem erheblichen Anstieg der Betriebsmittelkosten betroffen sind, können mit einer Einmalzahlung aus dem Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums rechnen. Die Kommission hat heute (Freitag) eine Sondermaßnahme vorgeschlagen, damit die Mitgliedstaaten einen einmaligen Pauschalbetrag an Landwirte und Agrar- und Lebensmittelunternehmen zahlen können.
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Die Unterstützung, die aus dem Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) finanziert.
Die Kommission verstärkt zudem die Überwachung der wichtigsten Agrarmärkte, die von Russlands Einmarsch in der Ukraine betroffen sind. Die Mitgliedstaaten werden der Kommission monatlich die Höhe der Vorräte an Getreide, Ölsaaten, Reis und zertifiziertem Saatgut für diese Erzeugnisse mitteilen.
Landwirtschaftskommissar Janusz Wojciechowski erklärte: „Die Landwirte stellen mit Unterstützung der Gemeinsamen Agrarpolitik weiterhin unermüdlich ihren Verdienst unter Beweis, indem sie unter schwierigen Bedingungen weiter Lebensmittel produzieren. Nach der COVID-19-Pandemie sind sie nun stark von den Folgen des russischen Überfalls auf die Ukraine betroffen. Für einige steht das Überleben auf dem Spiel. Mit dieser Maßnahme, der letzten in einer Reihe von Maßnahmen, die im Rahmen der GAP durchgeführt werden, unterstützen wir sie, damit sie weiterhin die weltweit benötigten Nahrungsmittel erzeugen, für ihr Land sorgen und ihre Familien versorgen können.“
Sobald diese Maßnahme von den beiden gesetzgebenden Organen angenommen ist, haben die Mitgliedstaaten die Möglichkeit zu beschließen, die verfügbaren Mittel in Höhe von bis zu fünf Prozent ihres ELER-Haushalts für die Jahre 2021-2022 für direkte Einkommensbeihilfen für Landwirte und KMU zu verwenden, die in der Verarbeitung, Vermarktung oder Entwicklung von landwirtschaftlichen Erzeugnissen tätig sind. Dies entspricht einem potenziellen Budget von 1,4 Milliarden Euro in der EU.
Die Mitgliedstaaten sind verpflichtet, diese Unterstützung gezielt auf Begünstigte auszurichten, die von der derzeitigen Krise am stärksten betroffen sind und in den Bereichen Kreislaufwirtschaft, Nährstoffmanagement, effiziente Ressourcennutzung oder umwelt- und klimafreundliche Produktionsmethoden engagiert sind.
Ausgewählte Landwirte und KMU könnten bis zu 15.000 Euro bzw. 100.000 Euro erhalten. Die Zahlungen sollen bis zum 15. Oktober 2023 erfolgen. Um von dieser außerordentlichen Möglichkeit Gebrauch zu machen, müssen die Mitgliedstaaten eine Änderung ihrer ELER-Programm vorlegen, die diese neue Maßnahme einführt.
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