Keine Förderung von Gülltetankwagen
Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) hat Änderungen an der Richtlinie zur Investitionsförderung des Investitions- und Zukunftsprogramms für die Landwirtschaft vorgenommen. Die Anschaffung von Gülletankwagen ist künftig nicht mehr förderfähig.
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Mit dem Investitionsprogramm Landwirtschaft fördert das BMEL landwirtschaftliche Unternehmen, Lohnunternehmen, Maschinenringe und Zusammenschlüsse von landwirtschaftlichen Unternehmen, die in moderne Technologie investieren wollen. Hierfür stehen bis 2024 jährlich rund 200 Millionen Euro zur Verfügung. Im vergangenen Jahr wurden fast 10.000 Investitionen gefördert. Am 18. Juli startet nun ein neues Verfahren zur Interessensbekundung. Die Anschaffung von Gülletankwagen wird hier künftig nicht mehr förderfähig sein.
Ausschlaggebend für diese Anpassung sei eine umfassende Auswertung zur bisherigen Inanspruchnahme der Förderung. Im Ergebnis sei deutlich geworden, dass das Programm positiv angenommen wird und die Förderung auf Klima-, Natur- und Umweltschutz ausgerichtet sei. Einzige Ausnahme bei der insgesamt positiven Bewertung der Fördereffizienz ist die bisher optionale Mit-Förderung von Gülletankwagen mit einem Aufbringsystem. Daher werde die Förderung für die Anschaffung von Gülletankwagen über das Programm eingestellt. Die Einzelförderung der Aufbringsysteme für flüssige Wirtschaftsdünger bleibt bestehen.
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