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Gemeinsame Agrarpolitik

Länder stimmen für die Aussetzung von GLÖZ-Standards

Die deutschen Landwirte scheinen Planungssicherheit zu bekommen. Die Agrarminister aller deutschen Bundesländer haben demnach den Vorschlag von Bundeslandwirtschaftsminister Cem Özdemir zur Aussetzung von Flächenstilllegung und Fruchtwechselregelungen für 2023 zugestimmt.

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2023 gibt es ausnahmsweise neue Regelungen zur Fruchtfolge.
2023 gibt es ausnahmsweise neue Regelungen zur Fruchtfolge.Silvia Rueß
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Für die Landwirte bedeutet die Entscheidung Sicherheit für die Anbauplanung in 2023. Der Vorschlag aus dem BMEL muss zwar erst noch von der EU verifiziert werden und Mitte September den Bundesrat passieren, dies sind jedoch nur noch formale Schritte, bei denen keine Einsprüche mehr erwartet werden. Der Deutsche Bauernverband hatte nachdrücklich auf die Aussetzung der Regelungen gedrängt, was nun zum Erfolg geführt hat.

Damit gilt für 2023: 

Aussetzung von GLÖZ 8 (vier Prozent Stilllegung): Formal soll die Vorgabe für vier Prozent Ackerbrache im GAP-Antrag 2023 bestehen bleiben. Das heißt, dass vier Prozent der Ackerflächen weiterhin formal oder fiktiv als Stilllegungs- flächen zu deklarieren sind. Ausnahmsweise können hierauf jedoch Flächen angerechnet werden, die für die Erzeugung von Getreide, Sonnenblumen und Leguminosen genutzt werden. Die Ausnahme gilt nicht für Mais, Sojabohnen und Kurzumtriebsplantagen. Des Weiteren gilt, dass die Eco-Scheme-Maßnahmen „zusätzliche Ackerbrachen über 4 Prozent hinaus“ oder „Blühstreifen/Blühflächen auf Acker“ unverändert nur beantragt und gewährt werden können, wenn der Landwirt in 2023 freiwillig bereits 4 Prozent (tatsächliche) Ackerbrache vorhält. Die Ausnahme bei GLÖZ 8 gilt ferner nicht für Flächen, die in den GAP-Anträgen 2021 und 2022 (also in beiden Jahren hintereinander)

  • aus der Erzeugung genommen waren (Brachflächen, die nicht als ökologische Vorrangflächen im Antrag deklariert worden sind), oder
  • als Brachfläche unter den ökologische Vorrangflächen im Antrag deklariert worden sind. Gemeint sind nach erster Einschätzung des Deutschen Bauernverbandes (DBV) sowohl „echte“ Brachflächen als auch „Brachflächen mit Bienenweiden“ im Rahmen der „Ökologischen Vorrangflächen“.

Aussetzung von GLÖZ 7 (Fruchtwechsel auf Ackerflächen): Die Vorgabe zum Fruchtwechsel soll im GAP-Antrag 2023 nicht angewendet werden. Damit können Landwirtinnen und Landwirte in Deutschland auch im Jahr 2023 Weizen nach Weizen anbauen. So erfolgt im Jahr 2023 auch kein rückwirkender Vergleich zum Anbau 2022. Die Regelung würde damit erstmals in 2024 im Vergleich zu 2023 greifen.

Der Sprecher der unionsgeführten Agrarressorts der Länder Minister Peter Hauk MdL aus Baden-Württemberg begrüßte den nun gefassten Beschluss der Agrarministerkonferenz: „Es war längst überfällig, die von der EU-Kommission ermöglichten Weg zur Steigerung der Lebensmittelproduktion auch bei uns in Deutschland zu nutzen. Die aktuelle Situation mit den Auswirkungen des Kriegs in der Ukraine sowie der großen Trockenheit in vielen Ländern Europas erhöhen den Druck auf die Märkte und die weltweite Versorgung mit Lebensmitteln. Es wäre nicht verantwortbar gewesen, die erheblichen landwirtschaftlichen Potentiale, auf nach EU-Recht verpflichtend stillzulegenden Flächen und eine Flexibilität des Fruchtwechsels ungenutzt zu lassen. Noch bei der letzten Agrarministerkonferenz hatte sich Bundesminister Özdemir gegen die von der EU eröffneten Spielräume gestellt. Gut, dass er sich am Ende nun doch hat von unseren Argumenten überzeugen lassen. Damit hat Deutschland gerade noch rechtzeitig reagiert, um einen wichtigen Beitrag zur Vermeidung nahender Hungerkatastrophen zu leisten und den Landwirtinnen und Landwirten die entsprechende Planungssicherheit für 2023 zu geben. Wir alle stehen in einer besonderen humanitären Verpflichtung, wenn es darum geht, den Hunger in der Welt zu bekämpfen. Unsere Landwirtinnen und Landwirte sind sich ihrer Verantwortung bewusst, um zur Überwindung der aktuellen Krisen beizutragen. Es gilt, Ideologien auszublenden und pragmatische, nachhaltige und intelligente Lösungen gemeinsam umzusetzen. Nie war es so wichtig, dass Landwirtschaft, Naturschutz und Artenschutz Hand in Hand gehen. Die Herausforderungen unserer Zeit, Klimawandel und Ernährungssicherung, können wir nur gemeinsam lösen“, sagte der Minister für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Peter Hauk MdL.

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