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Förderprogramm Kleinbeihilfe

Bis 31. Oktober 2022 online beantragen

Berechtigte Betriebe für die Beihilfe "Kleinbeihilfen zur Stützung von Landwirtschaftsunternehmen wegen der wirtschaftlichen Auswirkungen infolge der Aggression Russlands gegen die Ukraine" wurden jüngst angeschrieben. Mit den Zugangasdaten können die Gelder online beantragt werden.

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Rueß
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Die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) meldet, dass mit diesen individuellen Zugangsdaten für das Online-Antragsportal die Unternehmen vom 01. bis 31. Oktober 2022 den Zuschuss ausschließlich elektronisch unter www.ble.de/kleinbeihilfe-agrar beantragen können.

"Mit der direkten Ansprache können wir allen berechtigten klein- und mittelständischen Landwirtschaftsbetrieben die finanzielle Unterstützung des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft passgenau zukommen lassen", betont Dr. Hanns-Christoph Eiden, Präsident der BLE. "Wir rechnen mit rund 15.000 Antragstellern."

Antragsverfahren nur online möglich

Beihilfeberechtigt sind Unternehmen, die den in der Richtlinie genannten energieintensiven Agrarsektoren der Nahrungsmittelerzeugung zuzuordnen sind und nicht schon eine Anpassungsbeihilfe durch die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) für die selbigen Agrarsektoren erhalten haben. Die Kleinbeihilfe beträgt unter Berücksichtigung der verschiedenen Kumulierungsvorschriften je Unternehmen maximal 15.000 Euro.

Das Antragsverfahren findet ausschließlich elektronisch statt, die Antragsfrist endet am 31. Oktober 2022, 24:00 Uhr. Die Kleinbeihilfe erhalten die Betriebe noch in diesem Jahr.

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