Land setzt sich für umfassende Tierwohlkennzeichnung ein
Verbraucher sollen beim Fleischeinkauf auf verlässliche Informationen zur Tierhaltung zurückgreifen können. Das ist das Ziel der von Bundeslandwirtschaftsministerium voran getriebenen Tierhaltungskennzeichnung. Der Gesetzentwurf des Bundes genügt laut dem Stuttgarter Agrarministerium (MLR) dabei allerdings nicht den Ansprüchen. Auf einer Sitzung des Bundesrates am vergangenen Freitag (25. November) in Berlin plädierte Agrarminister Peter Hauk deshalb für eine umfassende Tierwohlkennzeichnung bei frischem Fleisch.
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„Baden-Württemberg unterstützt grundsätzlich die Einführung einer verpflichtenden Kennzeichnung der Haltungsform der Tiere für Fleisch. Verbraucher und landwirtschaftliche Praxis stellen berechtigte Forderungen nach einem Gesamtkonzept für die Zukunft der Nutztierhaltung. Ein wesentliches Anliegen ist daher die zeitnahe und praxisgerechte Umsetzung der Empfehlungen der Borchert-Kommission. Der nun vorliegende Gesetzesentwurf sollte deshalb gemeinsam mit anderen Maßnahmen den Umbau der Nutztierhaltung hin zu Haltungsformen mit höherem Tierwohl befördern. Das zu fordernde ganzheitliche Konzept ist aber nicht im erforderlichen Maß zu erkennen. Der von der Bundesregierung vorgelegte Gesetzesentwurf greift im Wesentlichen zu kurz und enthält nur Teilschritte, die die bestehenden Unsicherheiten nicht ausräumen können“, sagte der Minister für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz, Peter Hauk, am vergangenen Freitag anlässlich der Bundesratssitzung in Berlin.
Ganzheitliches Konzept nötig
Bestehende, durch die Wirtschaft etablierte Tierhaltungskennzeichen seien bei Verbrauchern bekannt und akzeptiert. Der nun vorliegende Gesetzesentwurf der Bundesregierung berücksichtige diese Systeme mit ihren von den Erzeugerbetrieben bisher umgesetzten Haltungsverfahren jedoch nicht in ausreichendem Maße. Eine verstärkte Verunsicherung der Verbraucher wäre in der Folge nicht auszuschließen. „Auch das mit den Kennzeichnungssystemen der Wirtschaft verbundene System der Finanzierung von mehr Tierwohl für die Betriebe wird gefährdet. Die Bundesregierung hat bislang kein ganzheitliches Konzept zum Umbau der Nutztierhaltung in Deutschland und auch keine langfristig und wirksame Finanzierungsstrategie dafür vorgelegt“, so Hauk.
Der im Bundesrat behandelte Gesetzentwurf des Bundes umfasse bislang nur einen geringen Teil des vermarkteten Schweinefleisches. Die Bereiche Ferkelerzeugung und Aufzucht sowie die Qualität der Schlachtung und des Transportes blieben unberücksichtigt, genauso wie Absatzwege in der Außer-Haus-Verpflegung und Gastronomie. „Bislang ist nicht auszuschließen, dass es zu einer Schlechterstellung inländischer Produzenten und einer Abwanderung der Produktion ins Ausland kommt. Ziel muss dagegen eine zeitnahe, umfassende und transparente Kennzeichnung aller Fleischprodukte sein, die sowohl die Belange unserer Erzeuger als auch die Belange der Verbraucher berücksichtigt“, betonte der Agrarminister.
Hoher bürokratischer Aufwand
Die Länder, die mit dem Vollzug des Gesetzes beauftragt werden sollen, würden sich mit einer neuen Aufgabe konfrontiert sehen, die aufgrund der eingeschränkten Überwachungs- und Anordnungsmöglichkeiten kaum erfüllbar scheint. „Die umfassenden Mitteilungs-, Dokumentations- und Überwachungspflichten bedeuten einen enormen bürokratischen Aufwand für Betriebe und Behörden. Der angenommene Erfüllungsaufwand ist deshalb deutlich zu niedrig angesetzt“, so Hauk. Der im Bundesrat behandelte Gesetzentwurf des Bundes genüge noch nicht den Ansprüchen. Aufgrund der grundsätzlichen Befürwortung bei einem gleichzeitig bestehenden erheblichen Änderungsbedarf enthalte sich Baden-Württemberg deshalb bei der Votierung zum Gesetzentwurf.
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