Auch Abgänge müssen gemeldet werden
Eine Ankündigung auf der Webseite der HI-Tier-Datenbank zu einer neuen Meldepflicht ab dem 1. August dieses Jahres auch für Abgänge von Schweinen hat für Verunsicherung bei den Tierhaltern gesorgt.
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Auf der Webseite der HI-Tier-Datenbank wird angekündigt, dass dort neben dem Zugang von Schweinen ab dem 1. August 2023 auch die Abgänge von Schweinen gemeldet werden müssen. Verendete beziehungsweise notgetötete Tiere müssten weiterhin nicht gemeldet werden. Grundlage dafür ist das sogenannte Animal Health Law der Europäischen Union (EU), das einheitliche Meldeverpflichtungen für alle Betriebe in der EU für eine bessere Nachverfolgung im Seuchenfall vorsieht.
Kurzfristig angekündigt
Diese kurzfristige Ankündigung habe, so kritisiert die Interessengemeinschaft Deutscher Schweinehalter (ISN), zu einer starken Verunsicherung und Verärgerung in der gesamten Schweinebranche geführt, da diese neue Vorgabe von den Behörden bislang nicht kommuniziert worden sei. Mit der neuen Meldeverpflichtung würden weitere bürokratische Verpflichtungen für die Schweine haltenden Betriebe geschaffen, die kaum einen Mehrwert bieten werden, da die Bestandsregister in den Betrieben ohnehin schon geführt würden und bereits die Zugangsmeldungen in die HIT-Datenbank erfolgten.
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