Keine Mehrheit für Glyphosat
In dem Abstimmungsverfahren zur Wiederzulassung des Totalherbizids Glyphosat gab es am Freitag, 13. Oktober, keine Mehrheit im EU-Ausschuss. Das Verfahren geht nun in den Berufungssausschuss.
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Der Vorschlag der Europäischen Kommission zur Verlängerung der Genehmigung von Glyphosat hat im Ständigen Ausschuss der EU-Kommission für Pflanzen, Tiere, Lebensmittel und Futtermittel keine qualifizierte Mehrheit gefunden. Zu viele Mitgliedsstaaten hatten Bedenken gegen das Vorhaben vorgetragen. Kritikpunkte seien vor allem die fehlenden Daten zu den Auswirkungen auf Biodiversität, Böden und Gewässer gewesen.
Deutschland hat bei der Abstimmung am Freitag nicht für die Wiederzulassung gestimmt. Bundeslandwirtschaftsminsiter Cem Özdemir erklärt dazu: „Glyphosat schädigt unzweifelhaft die Biodiversität. Deshalb hat Deutschland der Genehmigungsverlängerung von Glyphosat so wie zahlreiche andere Mitgliedsstaaten nicht zugestimmt. Die EU-Kommission ist gut beraten, dieses Signal und das Artensterben in Europa ernst zu nehmen. Sie ignoriert mit ihrem Vorschlag das im EU-Recht verankerte Vorsorgeprinzip und schiebt die Verantwortung für die Artenvielfalt sowie den Schutz unserer Gewässer allein auf die Mitgliedstaaten. Solange nicht ausgeschlossen werden kann, dass Glyphosat der Biodiversität schadet, sollte sie keine Wiedergenehmigung von Glyphosat zulasten der Artenvielfalt durchsetzen.“
Der Vorschlagsentwurf der Europäischen Kommission zur Wiederzulassung wird nun an den Berufungsausschuss verwiesen. Hier entscheiden dann Vertreterinnen und Vertretern aller EU-Länder. Sollte auch hier keine qualifizierte Mehrheit erzielt werden, wird ein Kollegium der EU-Kommissare über die Wiederzulassung beschließen.
Glyphosat ist das am häufigsten eingesetzte Totalherbizid– es vernichtet flächendeckend alle Pflanzen ab. In ihrer Bewertung von Glyphosat weist die EFSA darauf hin, dass keine eindeutigen Schlussfolgerungen dazu möglich seien, welche Risiken dieser Wirkstoff für die Artenvielfalt berge.
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