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Wasserpfennig: Umweltministerium einigt sich mit Energieversorgern

Die Energieversorger Energie Baden-Württemberg (EnBW) und Großkraftwerk Mannheim (GKM) sowie das Land Baden-Württemberg und die Stadt Mannheim haben ihren mittlerweile zehn Jahre andauernden Rechtsstreit um die Höhe des so genannten 'Wasserpfennigs' beigelegt und eine Einigung im Vergleichswege erzielt. Der Vergleich erstreckt sich gegenüber EnBW auf den Zeitraum 1998 bis einschließlich 2008 und bei GKM auf den Zeitraum 1999 bis einschließlich 2008. Dies teilte am 2. Oktober 2008 das Umweltministerium in Stuttgart mit.
Veröffentlicht am
An Stelle der von beiden Energieversorgern insgesamt geforderten Ermäßigungen des Wasserpfennigs in Höhe eines dreistelligen Millionen-Euro-Betrages verständigten sich demzufolge die Parteien auf einen Nachlass von 64,5 Millionen Euro. Davon entfallen auf die EnBW 49,7 Millionen Euro, GKM kann 14,8 Millionen Euro in Abzug bringen Die Nachlässe sollen mit künftigen Wasserpfennig-Vorauszahlungsansprüchen des Landes in den Jahren 2008 bis 2012 aufgerechnet werden. Für das Land nicht unerhebliches Prozessrisiko abgewendet Umweltministerin Tanja Gönner äußerte sich zufrieden über die Einigung, die das Ergebnis zwar langwieriger, zuletzt aber in der Sache konstruktiver Gespräche und Verhandlungen sei. "Im Falle einer weiteren gerichtlichen...
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