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Geflügelpest

Ausbruch auf Putenmastbetrieb im bayerischen Dillingen nachgewiesen

Im Landkreis Dillingen an der Donau (Bayern) ist am 9. Januar 2024 in einem Putenmastbetrieb ein Geflügelpestausbruch nachgewiesen worden. Da die betroffene Tierhaltung sich am Rand des Landkreises befindet, sind von den Restriktionszonen auch Geflügelhalter im angrenzenden Landkreis Heidenheim betroffen.

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Nach Angaben des Landratsämter Dillingen und Heidenheim ist ein Putenbetrieb mit knapp 20.000 Tieren betroffen. Es wurden alle notwendigen Sofortmaßnahmen eingeleitet und die Tötung des Bestandes angeordnet.

Der Landkreis Heidenheim hat daher eine Schutzzone (Radius 3000 Meter) sowie eine größere Überwachungszone (Radius 10.000 Meter) eingerichtet. Die Schutzzone umfasst die Gemarkungen folgender Städte und Gemeinden im Landkreis Heidenheim:

- Dischingen, Ortsteil Ballmertshofen

Die Überwachungszone umfasst die Gemarkungen folgender Städte und Gemeinden im Landkreis Heidenheim:

- Dischingen mit allen Teilorten, ausgenommen Ortsteil Ballmertshofen

- Giengen an der Brenz, Ortsteil Hohenmemmingen

- Giengen an der Brenz, Schratenhof

- Giengen an der Brenz, Ortsteil Sachsenhausen

- Giengen an der Brenz, Steinwiesenstraße

- Giengen an der Brenz, Brühlstraße

- Hermaringen, Allewind

- Hermaringen, Unterm Strohmberg

- Nattheim, Ortsteil Fleinheim

- Nattheim, Wahlberg

Wie der Landkreis Heidenheim informiert, befinden sich in der Schutzzone elf Betriebe mit circa 400 Stück Geflügel. In der Überwachungszone liegen 117 Betriebe mit rund 38.000 Stück Geflügel.

Fälle von Geflügelpest sind im Landkreis Heidenheim aktuell nicht aufgetreten, alle Tierbestände waren bislang bei der Kontrolle unauffällig. Um die weitere Seuchenausbreitung zu vermeiden, gilt eine Aufstallungspflicht für sämtliche Vögel innerhalb der Schutzzone und der Überwachungszone. Darüber hinaus sind die in der Überwachungszone gelegenen geflügelhaltenden Betriebe aufgefordert, ihr Bestandsregister und die Produktionszahlen zu melden.

Es wird aber zurzeit keine Aufstallungspflicht für den gesamten Landkreis geben.

Das Veterinäramt des Landkreises Heidenheim verweist zudem auf die grundsätzliche Meldepflicht für jegliche Art von Geflügelhaltung ab dem ersten Tier. Als Geflügel gelten Hühner, Enten, Gänse, Fasane, Perlhühner, Rebhühner, Tauben, Truthühner, Wachteln und Laufvögel.

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