Einigung über Pflugeinsatz zeichnet sich ab
Das baden-württembergische Landwirtschaftsministerium und das baden-württembergische Umweltministerium scheinen einen Kompromiss in Sachen Pflugeinsatz bei Erosionsgefährdung zu finden.
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Mit der neuen GAP-Förderperiode wurden die Standards für den guten landwirtschaftlichen und ökologischen Zustand von Flächen (GLÖZ) durch den Bund erweitert. Anhand starrer Terminvorgaben wird bei den Mindestanforderungen zur Begrenzung von Erosion (GLÖZ 5) die wendende Bodenbearbeitung mit dem Pflug innerhalb einer festgelegten Erosionskulisse stark eingeschränkt oder teilweise verboten.
Für Baden-Württemberg mache dies nicht immer Sinn, stellt Landwirtschaftsminister Hauk fest: „Baden-Württemberg hat sich dazu verpflichtet, den ökologischen Landbau auszubauen und den Einsatz von chemisch-synthetischen Pflanzenschutzmitteln zu reduzieren. Dafür brauchen wir den Pflug. Er verbessert die Feldhygiene deutlich, was ihn sowohl im ökologischen als auch im konventionellen Landbau unverzichtbar macht, insbesondere bei reduziertem Einsatz von Pflanzenschutzmitteln“.
Daher soll der Einsatz vom Pflug auf den ausgewiesenen erosionsgefährdeten Standorten künftig möglich sein – sofern der Bewirtschafter im Gegenzug gleichwerte Maßnahmen zum Erosionsschutz auf dem jeweiligen Schlag umsetze. Für die Festlegung gleichwertiger Maßnahmen in der anstehenden Erosionsschutzverordnung des Landes sei das Landwirtschaftsministerium aktuell auf die Zustimmung des Umweltministeriums angewiesen. Glücklicherweise zeichne sich ein guter Kompromiss ab, mit dem alle zufrieden sein können, heißt es aus dem Ministerium Ländlicher Raum.
Mindestanforderungen zur Begrenzung von Erosion (GLÖZ 5)
Konkret soll auf Ackerflächen mit niedriger Erosionsgefährdung die Bewirtschaftung quer zum Hang als eigenständige Maßnahme gelten. Eine allgemeine Mindestschlagfläche für die Anlage von Erosionsschutzstreifen soll festgelegt und gleichzeitig die Mindestbreite herabgesetzt werden. Die Mindeststandzeit für den Umbruch rasenbildender Kulturen als Vorfrucht wird auf sechs Monate herabgesetzt. Bei der Anlage einer Pflugfurche gefolgt von einer frühen Sommerkultur wurden die zuvor ausgeschlossenen Kulturen auf Flächen mit hoher Erosionsgefährdung gestrichen.
„Mit diesem Maßnahmenbündel geben wir den Landwirtinnen und Landwirten eine breite Werkzeugpalette an die Hand. Gleichzeitig erwarte ich, dass der Bodenschutz in Baden-Württemberg vor allem in kritischen Phasen innerhalb der Vegetationsperiode weiterhin gewährleistet wird. In diesen Phasen müssen wirksame Maßnahmen eine ausreichende Bodenbedeckung oder ein stabiles Bodengefüge sicherstellen. Deshalb werden wir auf besonders erosionsanfälligen Standorten bewährte Verfahren der Mulch- und Direktsaat, soweit es die betrieblichen Gegebenheiten zulassen, weiterhin empfehlen“, betonte Minister Hauk.
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