Geben Sie einen Suchbegriff ein
oder nutzen Sie einen Webcode aus dem Magazin.

Geben Sie einen Begriff oder Webcode ein und klicken Sie auf Suchen.
Mobile Schlachtung

Ministerium legt Leitfaden auf

Das Landwirtschaftsministerium in Stuttgart hat jetzt einen Leitfaden für Schlachtungen von Huftieren im Herkunftsbetrieb herausgegeben.

von Redaktion Quelle MLR erschienen am 29.10.2024
Artikel teilen:

Seit knapp drei Jahren ist es durch Änderung der EU-Vorschriften möglich, Rinder, Schweine und Pferde im Herkunftsbetrieb zu schlachten. Seit dem 9. Mai 2024 gilt dies auch für Schafe und Ziegen. Die mobile Schlachtung muss zuvor vom zuständigen Veterinäramt genehmigt worden sein. Mit der behördlichen Genehmigung können je Schlachtvorgang bis zu drei Hausrinder, bis zu sechs Hausschweine, bis zu neun Schafe oder Ziegen oder bis zu drei Pferde im Herkunftsbetrieb geschlachtet werden.

Weitere Informationen zur Antragsstellung, den hygienerechtlichen Anforderungen und weiteren betrieblichen Voraussetzungen bietet der neue Leitfaden des Ministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Ländlichen Raum (MLR), den Minister Peter Hauk jetzt vorgestellt hat. Der Leitfaden ist online verfügbar.

Der Leitfaden gebe allen beteiligten Akteuren wertvolle Hinweise bei der Umsetzung, betonte Hauk. Er helfe den Tierhaltern und Schlachtbetrieben bei der Antragstellung sowie Durchführung der Schlachtung und den Behörden bei der amtlichen Kontrolle. „Wir stärken damit sowohl das Tierwohl als auch unsere regionalen bäuerlichen Strukturen.“ Mit dem Modell der Schlachtung auf dem Herkunftsbetrieb könnten die Interessen von Verbrauchern, Tierhaltern und regionalen Schlachtbetrieben sowie des Tierschutzes noch besser zusammengebracht werden. Durch den vollständigen Verzicht auf einen Tiertransport unmittelbar vor einer Schlachtung würden Belastungen für die Schlachttiere vermieden und die Qualität des Fleisches verbessert, unterstrich der Minister.

Mehr zum Thema:
0 Kommentare
Was denken Sie? Artikel kommentieren

Zu diesem Artikel liegen noch keine Kommentare vor.
Schreiben Sie den ersten Kommentar.

Artikel kommentieren
Was denken Sie? Artikel kommentieren
Ort ändern

Geben Sie die Postleitzahl Ihres Orts ein.