
Zulassung von Centium 36 CS erweitert
Die Zulassung von Centium 36 CS (Wirkstoff: Clomazone) wurde nach Artikel 51 erweitert.
von Dr. Jonathan Mühleisen, Pflanzenschutzdienst am Regierungspräsidium Stuttgart erschienen am 03.02.2025Die Zulassung von Centium 36 CS (Wirkstoff: Clomazone) wurde um jeweils eine Anwendung im Freiland gegen einjährige zweikeimblättrige Unkräuter in folgenden Kulturen erweitert:
Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Die Anwendung des Mittels muss in einer Breite von mindestens 20 m zu angrenzenden naturnahen Flächen wie Feldraine, Hecken und Gehölz mit einem verlustmindernden Gerät der Abdriftminderungsklasse 75 Prozent erfolgen (Ausnahme: Bei Wurzelpetersilie genügt wegen der geringeren Aufwandmenge die Abdriftminderungsklasse 50 Prozent). Die gilt nicht bei Ausbringung mit tragbaren Geräten oder bei Feldraine, Hecken und Gehölz, die weniger als 3 m breit sind, oder in Gebieten mit ausreichendem Anteil an Kleinstrukturen.
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