Übergangsfrist wird verlängert
Die Übergangsregelung zur Tierhaltungskennzeichnung wird angepasst und bis zum 1. März 2026 verlängert. Damit bekommen die Bundesländer und Lebensmittelunternehmer mehr Zeit zur Umsetzung.
von BMLEH Quelle BMLEH/age erschienen am 04.06.2025Die Bundesregierung hat die von dem Bundesminister für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat, Alois Rainer, vorgelegte Formulierungshilfe vergangene Woche beschlossen. Der entsprechende Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Tierhaltungskennzeichnungsgesetzes soll von den Koalitionsfraktionen in den Bundestag eingebracht werden. Dieses Verfahren ist notwendig, weil im Gesetzgebungsverfahren Eile geboten ist. Das Gesetz soll noch vor der Sommerpause beschlossen werden. Denn nach geltendem Recht läuft die Frist zur Umsetzung des Tierhaltungskennzeichnungsgesetz am 1. August 2025 aus. Danach hätte nur noch Schweinefleisch in den Handel kommen dürfen, das entsprechend den Vorgaben mit einer Kennzeichnung zur Haltungsform versehen ist.
Nach erheblichen Anlaufschwierigkeiten und entsprechenden Forderungen aus der Wirtschaft haben sich Union und SPD nun darauf verständigt, die Frist um sieben Monate auf den 1. März 2026 zu verlängern.
Bundesminister Alois Rainer erklärte dazu: „Eine verpflichtende Tierhaltungskennzeichnung muss vom ersten Tag an einwandfrei funktionieren.“ Die Länder, die das Gesetz am Ende umsetzen und kontrollieren, brauchten noch etwas Zeit. Auch den Lebensmittelunternehmern werde mehr Zeit zur Umsetzung eingeräumt. „Wir wollen Regelungen, die sich in der Praxis leicht umsetzen lassen und weniger Bürokratie bedeuten“, betonte der Politiker.
Als „ersten Schritt in die richtige Richtung“ bezeichnete DBV-Generalsekretär Bernhard Krüsken die vorgesehene Verschiebung der Kennzeichnungspflicht. Dies schaffe die Möglichkeit, das Tierhaltungskennzeichnungsgesetz grundsätzlich zu überarbeiten. Dazu gehört für Krüsken die Einbindung wirtschaftsgetragener Systeme, die Vermeidung zusätzlicher Registrierungs- und Nachweispflichten der Landwirte, die Schaffung einer flexiblen Downgrading-Möglichkeit sowie die Nutzung vorhandener im Markt etablierter Kennzeichnungssysteme. „Wir hoffen, dass die Bundesregierung den Prozess der umfassenden Überarbeitung gemeinsam mit der Wirtschaft noch vor der Sommerpause startet“, so der DBV-Generalsekretär.
Die Tierhaltungskennzeichnung unterscheidet fünf Haltungsformen: Stall, Stall+Platz, Frischluftstall, Auslauf/Weide und Bio. Sie gilt zunächst für frisches Schweinefleisch, das in Deutschland produziert wurde. Dies gilt sowohl für vorverpackte als auch für nicht vorverpackte Ware im Lebensmitteleinzelhandel, in den Fleischereifachgeschäften und im Online-Handel. Lebensmittel aus dem Ausland können freiwillig gekennzeichnet werden. Die Pflicht zur Verwendung der Tierhaltungskennzeichnung sollte ursprünglich zum 1. August 2025 greifen. Nun wird diese Frist bis zum 1. März 2026 verlängert. Eine freiwillige Kennzeichnung vor dem 1. März 2026 bleibt weiterhin möglich. Die Agrarministerkonferenz hatte eine Verlängerung der Übergangsfrist erbeten.
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