
Stichtag 30. Juni
Landwirte müssen für nachgebauten Sorten sowie für Z-Saatgutsorten bis zum 30. Juni die Nachbauerklärung für das Erntejahr 2025 abgeben.
von Redaktion erschienen am 23.06.2025Für das Anbaujahr Herbst 2024/Frühjahr 2025 kann die Nachbauerklärung unter www.stv-bonn.de online eingereicht werden. Die Rückmeldefrist dafür endet am 30. Juni 2025. Wird die Zahlungs- bzw. Rückmeldefrist verpasst, kann das aufgrund von Sortenschutzverletzungen finanzielle und rechtliche Folgen haben. Mit der fristgerechten und vollständigen Meldung des Nachbaus und der Entrichtung von Nachbaugebühren schaffen Landwirtinnen und Landwirte die entscheidende Voraussetzung, um den Absatz ihrer Ernte nicht zu gefährden.
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