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Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum

Jetzt unterjährig bewerben

Gemeinden und Städte können sich aktuell unterjährig für das Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR) bewerben. ELR soll die Strukturentwicklung in ländlichen Gemeinden fördern.

von Ministerium Ländlicher Raum erschienen am 25.07.2025
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„Das Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR) ist das zentrale Förderprogramm der Landesregierung zur integrierten Strukturentwicklung von Städten und Gemeinden im Ländlichen Raum sowie von ländlich geprägten Orten im Verdichtungsraum und den Randzonen um die Verdichtungsräume“, wirbt Peter Hauk MdL, Minister für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz, für das Programm. Die aktuell laufende unterjährige Programmentscheidung unterstütze dabei vor allem Projektträger, die umgehend mit ihrem Projekt beginnen möchten oder müssen. 2025 können noch 242 Projekte mit einem Zuschussvolumen von insgesamt 20,3 Mio. Euro unterjährig in das ELR-Programm aufgenommen werden.

Das ELR stärke die ländlich geprägten Kommunen und Ortschaften und unterstütze Gemeinden auf dem Land, um zeitgemäßes Leben, Arbeiten und Wohnen in den Ortskernen zu ermöglichen. „Im Zuge der unterjährigen Programmentscheidung werden zum Beispiel Maßnahmen zur Gebäudemodernisierung und -umnutzung im Ortskernbereich, der Neubau von Gebäuden zur medizinischen Grundversorgung sowie auch die Modernisierung von Räumen für gemeinschaftliche Aktivitäten unterstützt. Alle Bauherren, ob aus dem privaten, kommunalen und im gewerblichen Bereich, können mit der Umsetzung ihrer Projekte direkt im Anschluss an diese Programmentscheidung beginnen“, betonte Minister Hauk.

CO2-speichernde Bauweisen bevorzugt

Mehr als die Hälfte der aufgenommenen Projekte (rund 51 Prozent) erhalten den Förderaufschlag für CO2-speichernde Bauweisen. Dies betrifft in aller Regel Gebäude oder bauliche Erweiterungen, die den ökologisch und ökonomisch vorteilhaften Baustoff Holz in der Tragwerkskonstruktion nutzen. „Holz als ökologisch sinnvoller und wertvoller Baustoff wird von vielen Investoren innovativ eingesetzt. Der aktuell immer deutlicher werdende Bedarf einer regionalbasierten, klimafreundlichen Wirtschaftsweise setzen viele Projektträger vorbildlich um“, sagte Minister Hauk.

Bewerbungsfrist

Die Bewerbungsfrist für Aufnahmeanträge zum nächsten ELR Jahresprogramm 2026 läuft in vielen Gemeinden noch bis Mitte September 2025. Die Programmentscheidung über die Vergabe der Fördermittel erfolgt im Frühjahr 2026.

Weitere Informationen zum ELR finden unter www.mlr-bw.de/elr

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