Bürokratieabbau nach Plan
Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) will weiter am Bürokratieaabau arbeiten. Über die bereits erfolgten und die noch geplanten Maßnahmen wurde vergangene Woche der Zwischenbericht präsentiert.
von Redaktion erschienen am 16.09.2024Zahlreiche Vereinfachungen und Entlastungen für die landwirtschaftlichen Betriebe seien bereits umgesetzt, weitere sind in Arbeit, heißt es aus dem Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL).
Bereits umgesetzt seien beispielsweise Vereinfachungen bei den Öko-Regelungen. Beispielsweise wurden Form- und Größenvorgaben für Blühstreifen reduziert. Wer mit der freiwilligen Anlage von Blühflächen auf Ackerland Geld verdienen will, könne dies nun einfacher tun. Zudem wurde die Grenze für freiwillige Brachen deutlich gesenkt: Die Öko-Regelung zu Brachen könne mit 0,1 Hektar in Anspruch genommen werden, statt zuvor mit mindestens einem Prozent der Betriebsfläche. Auch Nachweispflichten für Betriebsinhaber wurden vereinfacht.
Geplante Entlastungen
In Arbeit sind weitere Entlastungen. So sollen Kontrollen und Sanktionen bei Betrieben bis zu zehn Hektar landwirtschaftlicher Fläche noch in diesem Jahr abgeschafft werden. Das entlaste insbesondere kleine Betriebe – in Deutschland rund ein Viertel der Betriebe. Zudem soll ab 2025 auf starre Datumsvorgaben bei Mindestbodenbedeckung und Fruchtwechsel in der Agrarförderung verzichtet werden. Es habe sich gezeigt, dass feste Zeiträume, die sogenannte „Datumslandwirtschaft“ nicht praxistauglich sind.
Auch bei den Meldepflichten der Betriebe gibt es Entlastungen: Ab 2025 soll die Erhebung der Bodennutzung landwirtschaftlicher Betriebe schrittweise auf bereits vorliegende Verwaltungsdaten aus dem Kontroll- und Verwaltungssystem der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) umgestellt werden. Das heißt, die Betriebe werden künftig beispielsweise seltener befragt, welche Feldfrüchte sie anbauen.
Zudem sind im Weinbau Vereinfachungen in Arbeit: Nicht mehr erforderliche Buchführungs- und Meldepflichten sollen abgeschafft und vereinfachen werden. Zum Beispiel musste bisher gemeldet werden, wenn man vorhatte, den Alkoholgehalt von Wein zu erhöhen. Schon allein, dass man die Stoffe dazu auch nur besaß, war meldepflichtig. Das soll künftig entfallen. Zudem soll die EU-rechtlich geforderte Buchführung nicht mehr in derzeit vier einzelnen Büchern erfolgen, sondern in nur einem einzigen – vorzugsweise elektronischen – „Weinbuch“ zusammengefasst sein.
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