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Auf Zulassungsende prüfen

Lagerung von Pflanzenschutzmitteln

Die etwas ruhigere Zeit im Winter sollte genutzt werden, um das Pflanzenschutzmittel-Lager zu kontrollieren.

von Dr. Jonathan Mühleisen, Pflanzenschutzdienst am Regierungspräsidium Stuttgart erschienen am 01.12.2025
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Grundsätzlich ist folgendes zu beachten:

  • Das Lager sollte trocken, sauber und vor allem frostfrei gehalten werden.
  • Pflanzenschutzmittel dürfen nur in fest verschlossenen Originalverpackungen aufbewahrt werden. Ein Umfüllen in andere Gefäße ist nicht zulässig.
  • Der Lagerraum ist zu verschließen und gegen unbefugten Zutritt zu sichern.
  • Die Gebinde sind regelmäßig auf Dichtigkeit zu prüfen.
  • 10 % der Lagermenge, mindestens aber das größte Gebinde, muss, z. B. in einer Wanne, aufgefangen werden können. In einem Lager im Wasserschutzgebiet, muss die gesamte Menge aufgefangen werden können.
  • Für den Fall von Leckagen sollten Chemikalienbinder und Lappen bereitliegen (nach Benutzung über die Schadstoffsammlung entsorgen).
  • Wenn kein Verfallsdatum auf der Packung angegeben ist, garantiert der Hersteller eine Lagerstabilität von zwei Jahren. Danach ist eine ausreichende Wirksamkeit nicht mehr in jedem Fall gegeben.
  • Die Führung einer Lagerliste erleichtert die Übersicht über den Lagerbestand.

Die Mittel sollten im Lager sinnvoll geordnet und übersichtlich zusammengestellt werden. Bei der Durchsicht des Lagers sollte ein besonderes Augenmerk auf Pflanzenschutzmittel gerichtet werden, deren Zulassung beendet oder widerrufen ist. Für viele Mittel besteht nach Ende der 18-monatigen Aufbrauchfrist eine Entsorgungspflicht gemäß § 15 Pflanzenschutzgesetz.

Separat lagern

Nicht mehr einsetzbare Pflanzenschutzmittel sollten bis zur Entsorgung separat gelagert und für alle Betriebsangehörigen eindeutig gekennzeichnet werden. Die Entsorgung ist über das Schadstoffmobil (kleine Mengen) sowie Sammelstellen der Landkreise oder Kommunen möglich. Zudem organisiert die deutsche Pflanzenschutz-Industrie in unregelmäßigen Abständen mit dem PRE-System (www.pre-service.de) die Rücknahme und Entsorgung unbrauchbarer Pflanzenschutzmittel und anderer Chemikalien aus der Landwirtschaft. Die Abgabe kostet derzeit 3,40 € /kg PSM bzw. Agrarchemikalien, zzgl. MwSt.

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