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Entscheidung des Bundes bei Wiederzulassung von Methiocarb und Clothianidin zeichnet sich ab

"Die Landwirte in Baden-Württemberg, ebenso wie die Saatgutproduzenten im Land warten dieser Tage auf die Entscheidung des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV), darüber, ob der Pflanzenschutzmittelwirkstoff Methiocarb sowie das gegen den Maiswurzelbohrer wirkende Clotihianidin in Deutschland als Beizmittel wieder zugelassen wird. Bei Methiocarb ist die Zulas-sung in den kommenden Tagen zu erwarten. Clothianidin wird in diesem Jahr in Deutschland voraussichtlich keine breite Zulassung erhalten", sagte der baden-württembergische Minister für Ernährung und Ländlichen Raum, Peter Hauk MdL, am 4. Februar 2009 in Stuttgart.

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Methiocarb wird seit fast 30 Jahren eingesetzt. Es ist für die landwirtschaftliche Praxis vor allem auch zur Verhinderung von Vogelfraß an den keimenden Pflanzen von großer Bedeutung. "Die Wiederzulassung ist für die heimische Landwirtschaft die richtige Entscheidung und von großer Bedeutung, erklärte Hauk. Für den Wirkstoff Clothianidin stellt sich die Situation anders dar. Im Jahr 2008 wurde durch fehlerhaft mit Clothianidin gebeiztes Maissaatgut in Verbindung mit einer in der Praxis verbreiteten Aussaattechnik ein massives Bienensterben in der Oberrheinebene verursacht. Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) hat darauf hin die Zulassung für das Beizmittel ruhen lassen und überprüft seitdem eine...
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