Aktueller Pflanzenschutzhinweis: Wiederzulassung von insektiziden Maisbeizmitteln
Als Folge der Bienenschäden im vergangenen Jahr in der Oberrheinebene (siehe auch nachfolgende Meldung) wurde für alle Insektizide zur Behandlung von Maissaatgut das Ruhen der Zulassung angeordnet. Die nun als Entwurf vorliegenden Regelungen zum Inverkehrbringen und der Aussaat von mit Pflanzenschutzmitteln behandeltem Maissaatgut sehen vor, dass der Praxis in der kommenden Saison nur Mesurol (Wirkstoff: Methiocarb) behandeltes Saatgut als insektizide Maisbeize zur Verfügung stehen wird. Das Inverkehrbringen und die Aussaat von solchem Maissaatgut sind an strenge Bestimmungen gebunden: Mesurol-gebeiztes Saatgut muss speziell aufbereitet werden und darf nur ausgesät werden, wenn der vorgeschriebene Abriebgrenzwert (0,75 g/100.000 Körner) eingehalten wird.
Die Aussaat mit pneumatischen Sägeräten ist nur dann gestattet, wenn die Geräte so umgerüstet sind, dass die entstehende Abluft in oder unmittelbar auf den Boden abgeleitet und dadurch eine Abdriftminderung des Abriebs von mindestens 90 % erreicht wird. Gerätetypen, die diese Voraussetzungen erfüllen, wurden vom Julius Kühn-Institut in Braunschweig im Internet unter www.jki.bund.de / Pflanzenschutzgeräte veröffentlicht.
Nach derzeitigem Stand darf mit Chlothianidin (Poncho) und anderen Insektiziden behandeltes Saatgut nicht ausgesät werden. Den Landwirten wird empfohlen, die Umrüstung der in Frage kommenden Einzelkornsägeräte umgehend vorzunehmen. Die Anwendungsbestimmungen sind exakt einzuhalten, denn das Bienensterben darf sich keinesfalls wiederholen. Zur Einhaltung dieser Vorsichtsmaßnahmen müssen Sie mit Kontrollen während der Maissaussaat rechnen.
Wegen des geringen Abriebgrenzwertes von 0,75 g/100.000 Körnern geht der amtliche Pflanzenschutzdienst davon aus, dass die Hofbeizung mit insektiziden Wirkstoffen – zur Anwendung zugelassen ist nur Mesurol, siehe oben – nicht gestattet ist, weil der Grenzwert in den auf den landwirtschaftlichen Betrieben verwendeten Einrichtungen normalerweise nicht geprüft und eingehalten werden kann.
Diese Bestimmungen liegen derzeit immer noch lediglich als Entwurf vor, über den noch diskutiert wird. Nähere Informationen erfolgen umgehend, sobald Entscheidungen getroffen worden sind.
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