Maissaatgut darf wieder mit Mesurol flüssig behandelt werden
Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) hat am 9. Februar 2009 die Zulassung des Pflanzenschutzmittels "Mesurol flüssig" mit Auflagen wieder in Kraft gesetzt. Zulassungen für Neonicotinoide ruhen wegen Bienengefährlichkeit weiter.
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Mesurol darf damit wieder vertrieben und angewendet werden. Das Produkt mit dem Wirkstoff Methiocarb war bis zur Aussetzung der Zulassung im Mai 2008 25 Jahre in Deutschland zugelassen. Schäden oder Auffälligkeiten bei Bienen wurden in diesem Zeitraum nicht bekannt. Das Pflanzenschutzmittel soll Saatgut und Pflanze vor Schädlingen schützen. Für die Behandlung des Saatguts hat das BVL eine Qualitätsnorm festgesetzt: Das Mittel muss sich ausreichend mit dem Saatkorn verbinden, so dass der Abrieb 0,75 g Staub je 100.000 Körner nicht überschreitet. Außerdem darf der Mais nur mit bestimmten Maschinen ausgesät werden, die verhindern, dass ein Abrieb des Mittels als Staub in die Umwelt gelangt. Das Julius-Kühn-Institut hat eine Liste von Geräten...