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BVL genehmigt Pflanzenschutzmittel Force zur Bekämpfung des Maiswurzelbohrers

Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit hat heute in Braunschweig für die Anwendung des Pflanzenschutzmittels "Force 1.5 G" eine auf 120 Tage befristete Ausnahmegenehmigung erteilt. Die Genehmigung gilt ausschließlich zur Bekämpfung des Westlichen Maiswurzelbohrers und darf nicht zur Kontrolle anderer Maisschädlinge eingesetzt werden.

Veröffentlicht am
Das Mittel darf nur in den Befallsgebieten des eingewanderten Käfers be-nutzt werden, der in Deutschland bislang in Baden-Württemberg und Bayern vorkommt. Das in Granulatform abgegebene Mittel mit dem Wirkstoff Tefluthrin wird bei der Aussaat mit dem Maiskorn in den Boden gelegt und muss dabei sofort mit Erde bedeckt werden. Der Wirkstoff aus der Gruppe der Pyrethroide wird nicht von der aufwachsenden Maispflanze aufgenommen, so dass Honigbienen mit dem Mittel nicht in Kontakt kommen. Zur Bekämpfung der im Boden überwinternden Larven des Maiswurzelbohrers wurde unter anderem das Saatgut bislang mit Insektiziden aus der Gruppe der Neonicotinoide behandelt. Nachdem es im Frühjahr 2008 bei der Aussaat durch unzureichend gebeiztes Saatgut in...
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