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Derzeit keine weiteren Koexistenzversuche in Baden-Württemberg erforderlich

"Die Koexistenzversuche des Landes haben sich bewährt. Sowohl in der Frage des Mindestabstandes, als auch in der Wirkung der Mantelsaat haben die baden-württembergischen Versuche entscheidende Ergebnisse für die Bundesgesetzgebung gebracht. Landwirte, die mit dem Gedanken spielen, genveränderte Organismen (GVO) anzuwenden, müssen über Chancen genauso neutral informiert werden, wie über mögliche Risiken. Unsere Forschung hat dazu beigetragen", sagte der baden-württembergische Minister für Ernährung und Ländlichen Raum, Peter Hauk MdL, am 19. Februar 2009 in Stuttgart. Aktuell gebe es keine Fragestellung mehr, die weitere Koexistenzversuche erfordere.

Veröffentlicht am
"Aufgrund der in den letzten Jahren erzielten Erträge in unserer Landwirtschaft besteht für den Landwirt kein Anlass, gentechnische veränderte Maissorten anzubauen, zumal der Markt auf GVO-Freiheit Wert legt. Solange ein GVO anbauender Landwirt zudem noch unverschuldet haftet, kann ihm der Anbau nicht empfohlen werden. Dennoch gibt es zugelassene Sorten auf dem Markt und in anderen Ländern spielt der Einsatz von Gentechnik ein zunehmende Rolle, so dass es verantwortungslos wäre, vor der aktuellen Entwicklung die Augen zu verschließen. Aufgabe der Politik ist es, eigene Forschungsergebnisse parat zu haben, wenn ein Bürger danach fragt. Dieser Anforderung können wir in Baden-Württemberg gerecht werden", betonte Hauk. Die Anbauversuche zur...
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