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STV: Nachbauerklärungen werden verschickt

Die Saatgut-Treuhandverwaltungs GmbH (STV) startet ab Anfang April den Versand der Nachbauerklärungen für das Anbaujahr Herbst 2008 / Frühjahr 2009.

Veröffentlicht am
Für die Erhebung der Nachbaugebühren zur Aussaat Herbst 2008 / Frühjahr 2009 gilt grundsätzlich das gesetzliche Verfahren. Jeglicher Nachbau geschützter Sorten ist somit gebührenpflichtig, unabhängig vom Saatgutwechsel. Die zwischen dem Bundesverband Deutscher Pflanzenzüchter e.V. (BDP) und dem Deutschen Bauernverband e.V. (DBV) vereinbarte Rahmenregelung Saat- und Pflanzgut war im vergangenen Jahr aufgelöst worden. Landwirte, die ihr eigenes Erntegut nachbauen und den Züchtungsfortschritt moderner Sorten nutzen, sind gesetzlich verpflichtet, dem Sortenschutzinhaber ein angemessenes Entgelt zu zahlen. Die Angaben zum Nachbau können Landwirte auch per Internet unter www.stv-bonn.de einreichen. Die komplett überarbeitete Internetseite...
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