Keine Pflanzenschutzmittel auf befestigten Flächen: Häufige Verstöße gegen das Pflanzenschutzgesetz
Die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln auf befestigten Flächen ist gesetzlich untersagt. Dennoch verzeichnen die kontrollierenden Behörden ein hohes Maß an Verstößen gegen dieses Verbot.
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Immer noch scheint vielen Grundstücksbesitzern nicht klar zu sein, dass die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln auf Wegen, an Wegrändern und auf befestigten Flächen verboten ist. Das zeigten die jüngsten Ergebnisse des Pflanzenschutz-Kontrollprogramms, die das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit kürzlich vorgelegt hat. Pflanzenschutzmittel dürfen nur auf landwirtschaftlich, forstwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzten Flächen angewendet werden. Für befestigte Flächen, zum Beispiel Garageneinfahrten oder Vorplätze, ist das nur mit einer Ausnahmegenehmigung möglich. Im Jahr 2007 wurden nach Hinweisen oder Anzeigen 1357 Kontrollen durchgeführt und in 24 Prozent davon eine nicht genehmigte...
