Geben Sie einen Suchbegriff ein
oder nutzen Sie einen Webcode aus dem Magazin.

Geben Sie einen Begriff oder Webcode ein und klicken Sie auf Suchen.

Zeitungsartikel über den eigenen Betrieb

Wer Zeitungsartikel ohne Einwilligung als Argumentationshilfe für den Vertrieb auf seine Homepage stellt, kann sich schnell Ärger und Kosten einhandeln. Zeitungsartikel unterliegen nämlich dem Urheberrecht, sie dürfen also nicht einfach eingescannt und weiterverbreitet werden. Wird dies von dem Rechteinhaber entdeckt, in der Regel der entsprechende Zeitungs- oder Zeitschriftenverlag, kann er sich wehren.
Veröffentlicht am
Eugen Ulmer Verlag
Sie sind bereits Abonnent?
Weiterlesen mit kostenlosem...
Ort ändern

Geben Sie die Postleitzahl Ihres Orts ein.