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Tierwohl

Initiative Tierwohl Phase 3: Es wird konkret

Schweine- und Geflügelhalter können sich ab sofort bei ihren Bündlern und auf der Webseite der Initiative Tierwohl (ITW) über die konkreten Anforderungen zur dritten Programmphase der ITW informieren.

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Die dritte Programmphase der Initiative Tierwohl (ITW) startet am 1. Januar 2021. Für bereits teilnehmendeGeflügel- und Schweinemäster gibt es Übergangsangebote. Bereits ab 15. September 2020 ist für einen Teil der Betriebe die Anmeldung für die nächste Programmphase möglich.  

Definierter Tierwohlaufpreis

Sowohl Geflügel- als auch Schweinemäster erhalten in der neuen Programmphase ab 2021 einen von der ITW definiertenTierwohlaufpreis. Die teilnehmenden Geflügelschlachtereien zahlen eine Vergütung an die ITW, die das an die Geflügelmäster gezahlte Tierwohlentgelt abdeckt. „Das neue Modell ist gerechter, weil derjenige, der für Tierwohl bezahlt, das jetzt auch nachweislich bekommt und als solches vermarkten kann“, erklärt Dr. Alexander Hinrichs, Geschäftsführer der Initiative Tierwohl. „Darüber hinaus erleichtert die neue marktorientierte Lösung die Teilnahme weiterer Wirtschaftspartner aus anderen Branchen, wie zum Beispiel der Großgastronomie. Ein Wegducken kann es jetzt nicht mehr geben.“

Ab 2021 soll die Zahl der Schweinemastbetriebe weiter gesteigert werden. So können zusätzlich zu den bereits teilnehmenden Schweinemästern noch weitere Betriebe mitmachen, die den von der ITW festgelegten Aufpreis bis Ende 2021 zunächst aus einem Fonds, spätestens ab der zweiten Jahreshälfte 2021 direkt von den teilnehmenden Schlachtunternehmen bzw. ihren Vermarktern erhalten.

Die Ferkelerzeuger beziehen während der dritten Programmphase ein Tierwohlentgelt aus einem „Übergangsfonds“, den die teilnehmenden Lebensmitteleinzelhändler mit ungefähr 30 Millionen Euro jährlich füllen werden. Ziel des Übergangsfonds ist die Entwicklung geschlossener ITW-Lieferkettenin der Ferkelerzeugung – also zwischen Sauenhalter und Ferkelaufzüchter. Dieses neue Finanzierungsmodell folgt dem üblichen Prinzip jeder Marktwirtschaft, nämlich der Bezahlung für eine Leistung – in diesem Fall das Tierwohl-Plus im Stall – aus dem Markt heraus.

Weiterentwickelte Kriterien für Schweinehalter

Während die Kriterien in der neuen Programmphase ab 2021 für die Geflügelhalter weitgehend bestehen bleiben, hat die ITW für die Schweinehalter wichtige Änderungen vorgenommen. So ersetzt z. B. zusätzlich und separat zum Futter angebotenes Raufutter als Kriterium das zusätzliche organische Beschäftigungsmaterial. Überdies müssen Schweinehalter in der ITW ab 2021 mindestens einmal pro Jahr an fachspezifischen Fortbildungsmaßnahmen teilnehmen. Damit gleicht die ITW die Kriterien für Schweine- und Geflügelhalter an. Drittens arbeiten Sauenhalter und Ferkelaufzüchter jetzt als Einheit: ITW-Ferkelaufzüchter dürfen ihre ITW-Ferkel nur noch von ITW-Sauenhaltern beziehen.

Übergangslösungen und Neueinstieg

Geflügelhalter erfahren über ihre Vermarkter, ob und ab wann sie mitmachen können.

Damit sich möglichst viele der aktuell teilnehmenden Schweinemäster auf die kommende Programmphasevorbereiten können, gibt es die Möglichkeit, das Kriterium „Raufutter“ bereits ab November 2020 zusätzlich umzusetzen und aus dem aktuellenFonds ein erhöhtes Tierwohlentgelt zu erhalten. Die Anmeldung kann ab 15. September 2020 über den Bündler erfolgen. Sowohl neue als auch bereits teilnehmende Schweinemastbetriebe könnensich ebenfalls ab September 2020 für die neue Programmphase anmelden. Bis zum 30. Juni 2021 erhalten die dafür zugelassenen Mastbetriebe dasTierwohlentgelt noch aus dem Fonds, anschließend als Aufpreis von ihrem Abnehmer. Neue Mäster, die diese Anmeldephase ab September nicht nutzen, können sich ab 1. Januar 2021 jederzeit anmelden. Sofern noch genügend finanzielle Mittel vorhanden sind, erhalten diese dann ebenfalls den Tierwohlaufpreis bis zum 30. Juni 2021 aus dem Fonds, anschließend vom Abnehmer der Schlachtschweine.

Auch für bereits teilnehmende Ferkelerzeuger (Sauenhalter und Ferkelaufzüchter) startet ab September die Anmeldung für die neue Programmphase. Für neue Ferkelerzeuger startet die Anmeldung voraussichtlich im Februar 2021.

Die ITW rät jedem interessierten Schweinehalter dazu, sich bei seinem Bündler frühzeitig über die Anforderungen, die Umsetzungstermine und denAnmeldezeitraum bezüglich der dritten ITW-Programmphase zuinformieren.

Alle Infos finden Landwirte auf: www.initiative-tierwohl.de und auf der von der ITW eigens zurVerfügung gestellten Kampagnenseite www.zusammentun2021.de.

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